Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wortgewand GmbH für Medien-, Ver-öffentlichungs-, Veranstaltungs- und Vermittlungsleistungen von Kind+Kegel

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Kind+Kegel

Die Wortgewand GmbH betreibt Kind+Kegel und erbringt die jeweils vereinbarten Leistungen unter der Marke Kind+Kegel. Kind+Kegel ist ein Familienmagazin und digitales Informations- und Veranstaltungsportal für Familien, insbesondere in Sachsen. Über die Website, soziale Netzwerke und weitere digitale Kommunikations- und Medienkanäle veröffentlicht Kind+Kegel Informationen, Veranstaltungstipps, Angebote, redaktionelle Beiträge und weitere Inhalte rund um Familie, Kinder, Freizeit, Bildung und das Familienleben.

Die Veröffentlichungs- und Medienleistungen können je nach Angebot, Auftrag und Kooperation insbesondere digitale Veröffentlichungen, Social-Media-Leistungen, redaktionelle Inhalte, Veranstaltungsinformationen sowie weitere Medien- und Kommunikationsleistungen umfassen. Ergänzend können Veröffentlichungen auch in Printmedien oder über Kooperations- und Medienpartner erfolgen. Art, Umfang, Veröffentlichungszeitraum und die jeweils einbezogenen Kanäle richten sich nach der konkreten Vereinbarung.

Die jeweiligen Veröffentlichungswege, Reichweiten und Verbreitungsformen können je nach Auftrag und Kooperation variieren. Ein Anspruch auf Veröffentlichung über einen bestimmten Kanal oder auf eine bestimmte Reichweite besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Betreiberin von Kind+Kegel und Vertragspartnerin für die nachfolgend beschriebenen Leistungen ist:

Wortgewand GmbH
Schandauer Str. 64
01277 Dresden

1.2 Begriffsbestimmungen

1.2.1 Kunde
Kunde ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Kind+Kegel sonstige mediale Leistungen, insbesondere Werbe-, Veröffentlichungs- oder Vermittlungsleistungen, beauftragt oder Printanzeigen im Familienmagazin schaltet. Nutzer des VERANSTALTER-TOOLs werden ebenfalls Kunden, wenn sie eine kostenpflichtige Version des VERANSTALTER-TOOLs buchen.

1.2.2 Nutzer
Nutzer sind natürliche oder juristische Personen sowie Vereine, die das von Kind+Kegel bereitgestellte VERANSTALTER-TOOL nutzen. Nutzer können bei der Registrierung oder Eingabe einer Veranstaltung angeben, ob sie als Privatperson, Veranstalter oder Verein handeln. Die Nutzung des VERANSTALTER-TOOLs kann kostenfrei oder im Rahmen einer kostenpflichtigen Version erfolgen.

1.2.3 Anzeige
Eine Anzeige ist eine vom Kunden beauftragte Werbebotschaft, die in den von Kind+Kegel angebotenen Medien, insbesondere in digitalen Angeboten oder Printmedien, veröffentlicht wird.

1.2.4 Beilage
Eine Beilage ist ein vom Kunden bereitgestelltes oder beauftragtes Werbemittel, das einer Printpublikation wie dem Familienmagazin Kind+Kegel beigefügt oder zusammen mit dieser verbreitet wird.

1.2.5 Werbemittel
Werbemittel sind sämtliche vom Kunden bereitgestellten oder beauftragten Werbeinhalte und Werbeträger, insbesondere Anzeigenmotive, Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Banner, Verlinkungen und Beilagen.

 

1.3 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des VERANSTALTER-TOOLs sowie für sämtliche Verträge, Aufträge, Buchungen und sonstigen Leistungen, die die Wortgewand GmbH unter der Marke Kind+Kegel anbietet oder erbringt.

Sie gelten insbesondere für Medien-, Veröffentlichungs-, Werbe-, Veranstaltungs- und Vermittlungsleistungen sowie für die Nutzung digitaler Angebote und Plattformen von Kind+Kegel. Der Anwendungsbereich umfasst auch künftig hinzukommende oder weiterentwickelte Leistungen und Angebotsformen.

Die Leistungen können von Unternehmen, Vereinen, Institutionen, Veranstaltern, sonstigen Organisationen und – soweit das jeweilige Angebot dies vorsieht – von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

Art, Umfang, Vergütung und weitere Einzelheiten der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem konkreten Angebot, der Buchung, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.

Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden. Für künftige Verträge gelten sie jeweils in der bei Abschluss des betreffenden Vertrags einbezogenen Fassung.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Wortgewand GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

Erklärungen und Vereinbarungen können, soweit gesetzlich zulässig, auch elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über die dafür vorgesehenen Buchungs- und Kundenbereiche, abgegeben bzw. geschlossen werden. Gesetzliche Formvorschriften und besondere Formerfordernisse bleiben unberührt.

Die Leistungen können insbesondere Medien- und Veröffentlichungsleistungen, Veranstaltungs- und Vermittlungsleistungen, die Nutzung des VERANSTALTER-TOOLs, redaktionelle und werbliche Medienleistungen, Einträge in Verzeichnissen, Ticket- und Gutscheinaktionen sowie weitere gegenwärtige oder künftige Angebote von Kind+Kegel umfassen.

 

§ 2 Auftragserteilung, Vertragsschluss und Vertragsinhalt für Medialeistungen

2.1 Vertragsabschluss allgemein

Der Vertragsschluss richtet sich nach der Art der jeweils angebotenen Leistung und dem hierfür vorgesehenen Buchungs- oder Auftragsverfahren.

Bei individuell vereinbarten Medien- und Veröffentlichungsleistungen kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots der Wortgewand GmbH durch den Kunden oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung der Vertragsparteien zustande.

Bei online angebotenen Leistungen kommt der Vertrag durch die vom Kunden im vorgesehenen Buchungsverfahren abgegebene Vertragserklärung und die Annahme durch die Wortgewand GmbH zustande. Soweit für einzelne Leistungen ein abweichendes Verfahren vorgesehen ist, wird dieses im jeweiligen Angebot oder Buchungsprozess beschrieben.

2.2 Vertragsinhalt

Maßgeblich für den vereinbarten Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, die Buchungsbestätigung, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ergänzende individuelle Vereinbarungen.

Soweit ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Kunde den Anzeigentext, die zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte oder das Beilagenmuster zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Leistung miteinander abzustimmen.

Macht die Wortgewand GmbH gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertragsparteien hierüber kein Einvernehmen, ist die Wortgewand GmbH berechtigt, die betreffende Veröffentlichung abzulehnen oder, soweit dies zur Klärung erforderlich ist, zurückzustellen, es sei denn, die von der Wortgewand GmbH geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen der Wortgewand GmbH.

Schutzwürdige Interessen der Wortgewand GmbH, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Marke Kind+Kegel, sind insbesondere betroffen, wenn der Inhalt oder die Form der Leistung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde.

Soweit der Vertrag mehrere Veröffentlichungen umfasst, zu denen der Kunde den Inhalt oder die Form der Leistung erst nach Vertragsschluss bei der Wortgewand GmbH einreicht, ist die Wortgewand GmbH unter den Voraussetzungen dieses § 2 berechtigt, die Veröffentlichung einer Anzeige oder einer Beilage abzulehnen bzw. so lange zurückzustellen, bis die berechtigten Einwendungen ausgeräumt sind.

Lehnt die Wortgewand GmbH eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab oder stellt sie sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Wird die Veröffentlichung endgültig nicht erbracht, wird die Vergütung entsprechend herabgesetzt, es sei denn, die Ablehnung beruht auf einem vom Kunden zu vertretenden Mangel des Inhalts.

Von der Ablehnung einer Veröffentlichung im Sinne dieses Absatzes unterrichtet die Wortgewand GmbH den Kunden unverzüglich. Der Ausschluss von Konkurrenten des Kunden bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft grundsätzlich nur die Veröffentlichung von Werbeinhalten unmittelbarer Wettbewerber im unmittelbaren Umfeld der vereinbarten Veröffentlichung, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

Der Kunde stellt bei Auftragserteilung insbesondere bei Printprodukten sicher, dass der Auftrag Informationen über Höhe und Breite der beauftragten Anzeige enthält. Enthält der Auftrag des Kunden keine ausdrücklichen Vorgaben über die Höhe und Breite der beauftragten Anzeige, ist die Wortgewand GmbH berechtigt, die Höhe und Breite der Anzeige unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsumfangs und der branchenüblichen Formate festzulegen. Der Preis entspricht in diesem Fall dem Angebotspreis. Soweit vorhanden, berücksichtigt die Wortgewand GmbH dabei insbesondere Erfahrungswerte und Absprachen, die sie aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt hat. Soweit keinerlei Erfahrungswerte und Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung bestehen, soll die Wortgewand GmbH vor der Veröffentlichung der Anzeigen bzw.  Werbemittel mit dem Kunden Rücksprache halten, es sei denn, dies ist für eine der Vertragsparteien unzumutbar. Als unzumutbar gilt eine Rücksprache insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung einer Anzeige oder eines sonstigen Werbeinhalts an einen bestimmten Veröffentlichungs- oder Erscheinungstermin gebunden ist und dieser Termin im Falle der Rücksprache nicht sicher eingehalten werden könnte. Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine Anzeige, eine Beilage oder ein sonstiger Werbeinhalt über einen bestimmten Veröffentlichungsweg, in einer bestimmten Ausgabe, an einer bestimmten Stelle oder in einer bestimmten Platzierung veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

§ 3 Auftragsabwicklung

3.1 Eigentum und Rechte der Wortgewand GmbH

Soweit die Wortgewand GmbH hinsichtlich Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Video- und Audioinhalte und sonstigen Unterlagen Eigentümerin ist oder ihr Urheber- oder sonstige Rechte zustehen, behält sie sich das Eigentum bzw. die Ausübung der jeweiligen Nutzungsrechte vor. Die Wortgewand GmbH weist darauf hin, dass jede über den Vertrag hinausgehende Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe, nicht ohne Zustimmung der Wortgewand GmbH erfolgen darf.

Soweit Unterlagen als vertraulich bezeichnet sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, keinem Dritten über den Inhalt der bezeichneten Unterlagen Kenntnis zu verschaffen, es sei denn, dass dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist.

Kunden, die Unternehmer sind, haben offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der vereinbarten Leistung bzw. der Veröffentlichung in Textform zu rügen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von einer Woche abgesandt wird. Der Kunde sendet die ihm von der Wortgewand GmbH übersandten Korrekturabzüge, Vorschaubeiträge oder Veröffentlichungen innerhalb der vereinbarten Frist zurück. Korrekturabzüge, die der Kunde nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist ausdrücklich beanstandet, gelten als genehmigt, sofern der Kunde bei Beginn der Frist ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Kunden.

Die im Kundenauftrag veröffentlichten Bilder, Texte, Grafiken oder Video- und Audioinhalte werden unter Angabe der vom Kunden vorgesehenen bzw. erforderlichen Urhebernennung veröffentlicht. Der Kunde stellt sicher, dass er über die für die vereinbarte Veröffentlichung und deren Verbreitung über die vereinbarten Veröffentlichungswege, einschließlich der Ausspielung über Medienpartner nach § 4, erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und räumt diese Rechte der Wortgewand GmbH ein. Die Rechte werden als einfache Nutzungsrechte eingeräumt, zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch nur für den jeweiligen Auftrag. Sie umfassen die Veröffentlichung in den im Angebot vereinbarten Ausspielkanälen, auch über Medienpartner nach § 4 und über Kanäle, die dem jeweiligen Leistungspaket später hinzugefügt werden, einschließlich der Befugnis, entsprechende Rechte an diese Partner weiterzugeben (Unterlizenz), sowie die für die Veröffentlichung erforderliche Bearbeitung. Die Einräumung der Nutzungsrechte kann formlos, insbesondere per E-Mail oder über das hierfür vorgesehene Verfahren im VERANSTALTER-TOOL, erfolgen. Bei der Übermittlung von Bildern über das VERANSTALTER-TOOL hat der Nutzer die dort vorgesehene Erklärung zur Einräumung der Nutzungsrechte abzugeben und die erforderliche Urhebernennung bzw. Bild-Credits anzugeben.

Eine Prüfung der vom Kunden eingeräumten Nutzungsrechte durch die Wortgewand GmbH ist nicht geschuldet.

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Bilder, Texte und Grafiken werden ausschließlich im Rahmen des jeweils vereinbarten Auftrags verwendet. Die zeitlich und räumlich unbeschränkte Einräumung der Nutzungsrechte nach dem vorstehenden Absatz gilt ausschließlich für die Durchführung und Veröffentlichung des jeweiligen Kundenauftrags. Eine Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für andere Kundenaufträge oder für eigene Zwecke der Wortgewand GmbH erfolgt nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Redaktionelle Prüfung  

Die Wortgewand GmbH ist außerdem berechtigt, redaktionelle Inhalte sprachlich, gestalterisch oder inhaltlich zu bearbeiten, soweit dies zur redaktionellen Aufbereitung erforderlich ist und der wesentliche Aussagegehalt erhalten bleibt.

Die Wortgewand GmbH kann Inhalte ablehnen, bearbeiten oder nicht veröffentlichen, wenn sie:

gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen,
Rechte Dritter verletzen,
nicht den redaktionellen Grundsätzen von Kind+Kegel entsprechen,
für die Veröffentlichung ungeeignet oder erkennbar unvollständig sind oder
aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht veröffentlicht werden können.
Eine bestimmte Platzierung, Reichweite oder Anzahl von Veröffentlichungen wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Leistung vereinbart wurde.

3.3 Inhalte und Rechte des Kunden

Der Kunde ist für die von ihm übermittelten Inhalte verantwortlich.

Er gewährleistet insbesondere, dass er über die für die vereinbarte Veröffentlichung und deren Verbreitung über die vereinbarten Veröffentlichungswege, einschließlich der Ausspielung über Medienpartner nach § 4, erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Logos und sonstigen Inhalten verfügt.

Der Kunde stellt sicher, dass die für die Veröffentlichung der übermittelten Inhalte erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen, soweit diese gesetzlich erforderlich sind.

Der Kunde stellt die Wortgewand GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch die übermittelten Inhalte entstehen.

Eine Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität (z. B. Veranstaltungsdaten, Programm, Öffnungszeiten) ist nicht geschuldet. Hinweise oder Textvorschläge der Wortgewand GmbH ersetzen die Prüfung und Freigabe durch den Kunden nicht. Für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich.

 

§ 4 Weitere Ausspielkanäle und Medienpartner

Die Veröffentlichungen von Kind+Kegel können neben der eigenen Website, den eigenen Printprodukten und den eigenen Social-Media-Kanälen auch über weitere Medien- und Kooperationspartner sowie sonstige Ausspielkanäle veröffentlicht werden. Hierzu können insbesondere die Kanäle und Sender der Fernsehen in Dresden GmbH, F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH, LE Medien GmbH sowie weitere bestehende oder künftig hinzukommende Medienpartner, Plattformen und Ausspielkanäle gehören.

Die Ausspielkanäle von Kind+Kegel können im Rahmen der Weiterentwicklung des Angebots erweitert, verändert oder ergänzt werden. Die jeweiligen Ausspielkanäle einer Leistung können dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag entnommen werden.

Eine bestimmte Veröffentlichung auf einem bestimmten zusätzlichen Kanal wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Leistung vereinbart wurde.

Die Auswahl und Gestaltung redaktioneller Inhalte sowie deren Ausspielung auf zusätzlichen Kanälen erfolgt nach redaktionellen, technischen und organisatorischen Kriterien.

 

§ 5 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 6 Vergütung und Stornierung

Soweit eine Vergütung nicht abweichend vereinbart wird, gelten die bei Abschluss des Vertrags im Angebot, in der Buchungsbestätigung, im VERANSTALTER-TOOL oder in einer sonstigen Vereinbarung festgelegten Preise.

Im Falle des § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich die Vergütung der Wortgewand GmbH nach dem vereinbarten Leistungsumfang, der Art und dem Umfang der Veröffentlichung, dem Veröffentlichungszeitraum, der Platzierung oder dem jeweiligen Angebotstyp. Soweit der Kunde Änderungen des Auftrags wünscht, die in nicht nur unerheblicherweise von dem ursprünglichen Auftrag abweichen, sind die von der Wortgewand GmbH durchgeführten Änderungsleistungen gesondert zu vergüten. Die Höhe der hierfür anfallenden Vergütung wird dem Kunden vor Durchführung der Änderungsleistungen mitgeteilt, soweit sie nicht bereits vereinbart wurde. Der Kunde trägt in diesem Fall auch die erforderlichen Kosten Dritter (z. B. Grafiker, Fotograf), die mit seiner vorherigen Zustimmung beauftragt werden.

Storniert der Kunde einen Auftrag nach § 2 vor der Veröffentlichung, gilt Folgendes:

a) Bezugstermin ist der vereinbarte Veröffentlichungs- bzw. Erscheinungstermin. Umfasst der Auftrag mehrere Veröffentlichungen, wird die Staffel für jede Veröffentlichung gesondert auf den auf sie entfallenden Vergütungsanteil angewendet.

b) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform bei der Wortgewand GmbH. Die Fristen werden in Kalendertagen vor dem Bezugstermin berechnet; der Bezugstermin selbst wird nicht mitgezählt.

c) Stichtag ist der vereinbarte Anzeigenschluss, spätestens jedoch der 11. Tag vor dem Bezugstermin (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt). Ist kein Anzeigenschluss vereinbart, ist Stichtag der 21. Tag vor dem Bezugstermin.

d) Der Kunde schuldet von der ursprünglich vereinbarten Nettovergütung

30 %, wenn die Stornierung bis einschließlich zum Stichtag zugeht,
50 %, wenn sie nach dem Stichtag und bis einschließlich zum 10. Tag vor dem Bezugstermin zugeht,
80 %, wenn sie ab dem 9. Tag bis einschließlich zum 1. Tag vor dem Bezugstermin zugeht,
100 %, wenn sie am Bezugstermin oder danach zugeht.
e) Gestaltungskosten, die im Angebot als eigene Position ausgewiesen sind, werden zusätzlich zu den Prozentsätzen in tatsächlicher Höhe berechnet. Sind sie nicht gesondert ausgewiesen, sind sie in den Prozentsätzen enthalten.

f) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Wortgewand GmbH ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist oder Aufwendungen erspart wurden.

g) Zu den Beträgen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.

h) Für die Kündigung des VERANSTALTER-TOOLs gilt § 8.3.5, für Ticket-, Gutschein- und Sonderaktionen § 9.

 

§ 7 Bezahlung von Medialeistungen

7.1 Rechnungsstellung und Zahlungsziel

Für die Bezahlung der vereinbarten Leistungen werden Rechnungen gemäß dem vom Kunden freigegebenen Angebot gestellt. Die Rechnungen enthalten neben den Informationen über die Leistungen, den Nettobetrag und die Ausweisung der jeweils gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, sofern ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, per SEPA-Lastschrift.

Sofern im Angebot oder in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 Vorauszahlung und Veröffentlichung

Die Wortgewand GmbH kann im jeweiligen Angebot oder bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung vereinbaren. In diesem Fall ist Wortgewand GmbH berechtigt, die Veröffentlichung der betreffenden Anzeige, der Onlineveröffentlichung, der Beilage oder einer sonstigen kostenpflichtigen Medienleistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen.

Vereinbarte Veröffentlichungs- oder Leistungstermine verschieben sich entsprechend, soweit die Verzögerung durch den ausstehenden Zahlungseingang verursacht wird.

7.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zu Verzugszinsen und zum Ersatz weiterer Verzugsschäden.

Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug aufgrund einer nicht bezahlten Rechnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde. Gesetzliche Regelungen zum früheren Eintritt des Verzugs bleiben unberührt.

7.4 Aussetzung noch nicht erbrachter Medialeistungen

Befindet sich der Kunde einer Medialeistung mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist weiterhin in Verzug, ist Wortgewand GmbH berechtigt, noch nicht erbrachte, von der offenen Forderung betroffene Medialeistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzustellen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

Die Aussetzung betrifft ausschließlich die jeweils betroffenen Medialeistungen. Leistungen aus einem eigenständigen Vertragsverhältnis über das VERANSTALTER-TOOL werden hiervon nicht berührt.

7.5 SEPA-Lastschrift

Für die Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde Wortgewand GmbH ein entsprechendes Lastschriftmandat.

Wortgewand GmbH informiert den Kunden vor dem Einzug über den einzuziehenden Betrag und den vorgesehenen Einzugstermin. Die Vorabinformation erfolgt mit der Rechnung, spätestens 1 Kalendertag vor dem Einzug.

Gesetzliche Rechte des Kunden im Zusammenhang mit SEPA-Lastschriften bleiben unberührt.

7.6  Aufrechnung

Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Wortgewand GmbH mit eigenen Forderungen aufrechnen, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Aufrechnungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 8 Veranstaltungskalender und Veranstaltungseinträge

8.1 Kostenlose Veranstaltungseinträge

Die Wortgewand GmbH bietet unter der Marke Kind+Kegel die Möglichkeit, einzelne Veranstaltungen kostenlos im Veranstaltungskalender einzutragen. Diese Veranstaltungen werden nach redaktioneller Prüfung freigegeben und im Veranstaltungskalender auf der Website von Kind+Kegel veröffentlicht. Für einen kostenlosen Einzelveranstaltungseintrag ist kein Benutzerkonto erforderlich. Der Nutzer gibt die für die Veröffentlichung erforderlichen Daten über das dafür vorgesehene Formular online ein. Es erfolgt keine Speicherung der Veranstalterdaten. Bei einem weiteren kostenlosen Eintrag einer Veranstaltung müssen die erforderlichen Veranstalter- und Veranstaltungsdaten erneut eingegeben werden. Die kostenfreie Veröffentlichung von Bildern ist nicht möglich. Eine Veranstaltung kann nur einem Termin zugeordnet werden. Für die eingegebenen Inhalte gelten § 3.1 (Nutzungsrechte) und § 3.3 entsprechend.

Die kostenlose Eintragung einer Veranstaltung begründet keinen Vertrag über die Nutzung des kostenpflichtigen VERANSTALTER-TOOLs und führt insbesondere nicht automatisch zur Einrichtung eines kostenpflichtigen Benutzerkontos. Die Wortgewand GmbH prüft die eingereichten Veranstaltungen redaktionell und technisch und entscheidet über deren Veröffentlichung unter der Marke Kind+Kegel. Ein Anspruch auf Veröffentlichung, eine bestimmte Platzierung oder eine redaktionelle Hervorhebung besteht nicht.

Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, in die wöchentlichen Kind+Kegel-Tipps aufgenommen oder über zusätzliche Medien- und Kooperationspartner ausgespielt zu werden.

8.2 Bereits bestehende Veranstaltungseinträge

Veranstaltungen, die bereits vor dem Start des neuen VERANSTALTER-TOOLs eingetragen und veröffentlicht wurden, bleiben weiterhin kostenlos veröffentlicht.

Die Einführung des neuen Veranstaltermodells begründet für diese bereits bestehenden Veröffentlichungen keine nachträgliche Zahlungspflicht.

Für neue Eintragungen ab dem auf der Website von Kind+Kegel bekanntgegebenen Startdatum des VERANSTALTER-TOOLs kann der Nutzer wählen, ob er

die kostenlose Einzelveröffentlichung ohne Benutzerkonto nutzt oder
das kostenpflichtige VERANSTALTER-TOOL nutzt.

8.3 Kostenpflichtiges VERANSTALTER-TOOL

8.3.1 Benutzerkonto und VERANSTALTER-TOOL Basis

Das VERANSTALTER-TOOL Basis ist eine kostenpflichtige Leistung und wird über ein Benutzerkonto geführt, das von Unternehmen, Vereinen oder Veranstaltern, aber auch von Privatpersonen eingerichtet wird und durch den jeweiligen Kontoinhaber sowie von ihm berechtigte Personen genutzt werden kann. Das VERANSTALTER-TOOL entspricht einem Abonnementsmodell, da sich die Nutzungsdauer automatisch um ein Kalenderjahr verlängert, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird.

Das VERANSTALTER-TOOL ist besonders für Unternehmen geeignet, die mehrere Veranstaltungen in einem Jahr eintragen und veröffentlichen möchten. Das Benutzerkonto wird über eine E-Mail-Adresse und einen Benutzernamen geführt.

Das VERANSTALTER-TOOL Basis ermöglicht über das Benutzerkonto insbesondere:

das Eintragen und Veröffentlichen von Veranstaltungen im Veranstaltungskalender von Kind+Kegel in den im Buchungsformular genannten Rubriken, je nach gebuchter Option (Basis oder Zusatz),
eine unbegrenzte Anzahl eingetragener und veröffentlichter Veranstaltungen im Nutzungszeitraum; bis zum Vertragsende eingetragene Veranstaltungen werden auch nach Vertragsende bis zu ihrem Termin weiter veröffentlicht,
die dauerhafte Speicherung der Veranstalterdaten,
die automatische Übernahme dieser Daten bei zukünftigen Eintragungen,
die Wiederholung von eingetragenen Veranstaltungen, indem der Veranstaltung mehr als ein Termin zugeordnet wird,
die Nutzung weiterer Funktionen des jeweils gebuchten Leistungsumfangs.
Geschuldet ist die Veröffentlichung redaktionell geprüfter Veranstaltungen im Veranstaltungskalender auf der Website von Kind+Kegel. Mit der Nutzung des VERANSTALTER-TOOLs ist kein Anspruch auf eine Veröffentlichung über zusätzliche Kanäle wie Newsletter, wöchentliche Tipps, Social Media, Print oder Medienpartner, auf eine bestimmte Platzierung oder auf eine bestimmte Reichweite verbunden. Die redaktionelle Auswahl für diese Kanäle richtet sich unter anderem nach Aktualität, Familienrelevanz, regionalem Bezug, Qualität und dem verfügbaren redaktionellen Platz.

Die Registrierung eines Benutzerkontos kann erst mit einer kostenpflichtigen Buchung des VERANSTALTER-TOOLs abgeschlossen werden. Eine kostenpflichtige Buchung erfolgt durch die ausdrückliche Auswahl des jeweiligen Leistungsumfangs im Online-Buchungsformular (VERANSTALTER-TOOL Basis oder Zusatz). Der Nutzer des VERANSTALTER-TOOL muss den AGB zustimmen und wird im Verlauf des Buchungsprozederes über die automatische Verlängerung des Nutzungszeitraumes informiert und muss dem per Klick zustimmen.

Die Nutzung des kostenpflichtigen VERANSTALTER-TOOLs erfolgt gegen eine Gebühr pro Monat. Die jeweils gültige Monatsgebühr wird online und im Benutzerkonto angezeigt.  Preisänderungen für ein folgendes Kalenderjahr teilt die Wortgewand GmbH dem Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform mit; sie gelten nur, wenn der Kunde nicht fristgerecht kündigt.

Die zur Rechnungslegung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlichen Rechnungsdaten werden unabhängig vom Benutzerkonto in der Rechnungsverwaltung von Wortgewand GmbH gespeichert und im gesetzlich erforderlichen Umfang aufbewahrt.

Mit Beendigung der Nutzungsberechtigung wird das Benutzerkonto gelöscht. Eine erneute Buchung des VERANSTALTER-TOOLs ist möglich. Bei einer erneuten Buchung wird ein neues Benutzerkonto eingerichtet; zuvor gespeicherte Veranstaltungs- und Veranstalterdaten werden nicht wiederhergestellt. Für die Sicherung seiner Veranstalterdaten vor Vertragsende ist der Kunde selbst verantwortlich.

Wortgewand GmbH bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Bereitstellung des VERANSTALTER-TOOLs. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können insbesondere aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten oder technischer Störungen auftreten. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorab angekündigt.

8.3.2 VERANSTALTER-TOOL Zusatz

Die Leistungen des VERANSTALTER-TOOL Zusatz ergänzen das VERANSTALTER-TOOL Basis und können nicht getrennt vom VERANSTALTER-TOOL Basis gebucht werden. Die zusätzlichen Leistungen des VERANSTALTER-TOOL Zusatz umfassen insbesondere die Nutzung weiterer Rubriken, wie Kurse und Camps. Das Zusatztool kann jederzeit dazugebucht werden.   Für Laufzeit und Kündigung gelten die Regelungen zum VERANSTALTER-TOOL Basis.

Das VERANSTALTER-TOOL Zusatz kann bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Laufzeit entsprechend den Regelungen zum VERANSTALTER-TOOL Basis um ein weiteres Kalenderjahr.

8.3.3 Laufzeit und automatische Verlängerung des VERANSTALTER-TOOLs

Die Nutzung des VERANSTALTER-TOOLs wird bei beiden Optionen jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres vereinbart. Beginn der Vertragslaufzeit ist die abgeschlossene Registrierung im Benutzerkonto mit Auswahl einer der beiden Buchungsoptionen, VERANSTALTER-TOOL Basis oder VERANSTALTER-TOOL Zusatz. Die Registrierung des Benutzerkontos wird erst mit Bestätigung des Registrierungs-Links in der Bestätigungs-E-Mail der  Wortgewand GmbH an den Nutzer wirksam. Die Leistungen des VERANSTALTER-TOOLs, insbesondere das Eintragen von Veranstaltungen und das Hochladen von Bildern, können mit sofortiger Wirkung nach Abschluss der Registrierung durch den Nutzer in Anspruch genommen werden. Die Freischaltung und Veröffentlichung der eingetragenen Veranstaltungen erfolgen innerhalb der im Buchungsformular angegebenen Frist nach redaktioneller Prüfung.

Die Nutzungsgebühr wird einmal jährlich in Rechnung gestellt. Im ersten Vertragsjahr werden in der Jahresrechnung nur die Monate berechnet, die ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung bis zum Ende des Kalenderjahres verbleiben. Im Online-Buchungsformular und im Benutzerkonto wird der jeweils geltende Preis brutto einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der kostenpflichtige Nutzungszeitraum beginnt erstmals für den Monat, der auf den Monat folgt, in dem die ersten 14 Tage nach Vertragsschluss abgelaufen sind.

Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird; für Verbraucher gilt § 8.3.5.

Die Kündigung ist über die dafür vorgesehene elektronische Kündigungsmöglichkeit im Benutzerkonto oder per E-Mail an termine@kindundkegel.de möglich.

Auf die automatische Verlängerung und die Kündigungsfrist wird der Kunde vor Vertragsschluss im Buchungsformular hingewiesen.

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

8.3.4 Widerrufsrecht des VERANSTALTER-TOOLs für Verbraucher

Das VERANSTALTER-TOOL richtet sich besonders an Unternehmen, Vereine und Veranstalter, die regelmäßig Veranstaltungen anbieten, kann aber auch von Privatpersonen gebucht werden. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Widerrufsrecht vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Die maßgeblichen Informationen zum Widerrufsrecht sowie das Widerrufsformular werden dem Verbraucher im Rahmen des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt.

Der Kunde kann das VERANSTALTER-TOOL bereits während der Widerrufsfrist nutzen. Die eingetragenen Veranstaltungen können bereits während der Widerrufsfrist veröffentlicht werden. Eine gesonderte Vergütung für die Veröffentlichung während der Widerrufsfrist wird nicht berechnet.

Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

 

8.3.5 Kündigung des VERANSTALTER-TOOLs Basis oder VERANSTALTER-TOOLs Zusatz

Der Kunde kann das kostenpflichtige VERANSTALTER-TOOL über die dafür vorgesehene elektronische Kündigungsmöglichkeit im Benutzerkonto oder per E-Mail kündigen.

Nach erfolgter Kündigung erhält der Kunde eine elektronische Kündigungsbestätigung, sofern die Kündigung elektronisch über das Benutzerkonto oder per E-Mail erfolgt.

Die Kündigung wird jeweils zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres wirksam. Die Kündigung muss bis zum 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen; die Frist ist im Benutzerkonto jederzeit ersichtlich.

Das VERANSTALTER-TOOL kann bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit vollumfänglich genutzt werden. Bis zum Vertragsende eingetragene Veranstaltungen, auch für das folgende Kalenderjahr, werden nach Vertragsende bis zu ihrem Termin weiter veröffentlicht.

8.3.6 Zahlung beim VERANSTALTER-TOOL

Eine Vorauszahlung ist beim VERANSTALTER-TOOL nicht vorgesehen. Da alle Leistungen nach Abschluss des Registrierungsprozesses sofort zur Verfügung stehen, werden die Leistungen durch die Wortgewand GmbH bereits erbracht, bevor die erste Rechnung versendet wird.

Die Zahlungsfrist für Rechnungen zum VERANSTALTER-TOOL beträgt 14 Tage nach Zugang der Rechnung. Für Zahlungsverzug, SEPA-Lastschrift und Aufrechnung gelten § 7.3, § 7.5 und § 7.6 entsprechend.

Zahlt der Kunde die Rechnung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann die Wortgewand GmbH nach vorheriger Ankündigung das Benutzerkonto für weitere Einträge sperren und bereits veröffentlichte Veranstaltungen aus dem Veranstaltungskalender entfernen, bis die offene Forderung ausgeglichen ist.

 

8.3.7 Rechnungslegung beim VERANSTALTER-TOOL

Die Nutzungsgebühr wird erstmals für den Monat berechnet, der auf den Monat folgt, in dem die ersten 14 Tage nach Vertragsschluss abgelaufen sind. Die Rechnung wird in dem Monat versendet, in dem die erste Berechnung erfolgt.

Ab dem folgenden Kalenderjahr wird die Nutzungsgebühr für das vollständige Kalenderjahr im Monat Januar in Rechnung gestellt.

 

§ 9 Ticket-, Gutschein- und Sonderaktionen

Die Wortgewand GmbH kann unter der Marke Kind+Kegel gemeinsam mit Veranstaltern, Anbietern und Kooperationspartnern Ticket-, Gutschein-, Rabatt- und sonstige Sonderaktionen anbieten oder vermitteln. Die Abwicklung kann über die Website oder andere Kommunikationskanäle von Kind+Kegel sowie über externe Verkaufs-, Buchungs- oder Zahlungsplattformen erfolgen. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, wirbt die Wortgewand GmbH dabei für Angebote Dritter und handelt als Vermittlerin; Vertragspartner des Kunden ist der jeweilige Veranstalter oder Anbieter. Wortgewand GmbH ist selbst kein Veranstalter, es sei denn dies wird kommuniziert, sondern Vermittlerin von Ticketkontingenten mit Sonderpreisen. Beim Kauf von Tickets zu Sonderpreisen gelten die jeweiligen AGB der Veranstalter und der jeweiligen Ticketplattform.

Die jeweiligen Bedingungen der Aktion, insbesondere der angebotene Leistungsumfang, Preis, Verfügbarkeit, Gültigkeit, Einlösebedingungen und der jeweilige Vertragspartner, werden im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. Verkaufsverfahrens angegeben. Soweit der Kunde den Vertrag über den Erwerb eines Tickets, Gutscheins oder einer sonstigen Leistung mit einem Veranstalter, Anbieter oder sonstigen Partner schließt, ist dieser für die Erbringung der jeweiligen Leistung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz, insbesondere die gesetzlichen Informationspflichten sowie, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Bestimmungen über das Widerrufsrecht. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der jeweiligen Leistung und dem konkreten Vertrag. Die maßgeblichen Informationen hierzu werden dem Verbraucher im jeweiligen Verkaufs- oder Buchungsverfahren zur Verfügung gestellt.

Für die Durchführung, Änderung, Verlegung oder Absage einer Veranstaltung gelten grundsätzlich die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Anbieters. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bleiben unberührt. Soweit die Wortgewand GmbH selbst Vertragspartner des Kunden wird oder eigene vertragliche Leistungen übernimmt, gelten die hierfür im jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen.

 

§ 10 Gewinnspiele

Die Wortgewand GmbH führt Gewinnspiele, Gewinnspielaktionen und Verlosungen durch.

Für die jeweiligen Gewinnspiele und Verlosungen gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von Kind+Kegel in der zum Zeitpunkt der Teilnahme geltenden Fassung; sie sind im Footer der Website von Kind+Kegel abrufbar.

Die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen werden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel veröffentlicht und enthalten die für das jeweilige Gewinnspiel maßgeblichen Regelungen. Bei Widersprüchen gehen die Teilnahmebedingungen diesen AGB vor.

Soweit für ein Gewinnspiel besondere Datenschutzinformationen erforderlich sind, gelten ergänzend die jeweils veröffentlichten Datenschutzinformationen.

 

§ 11 Datenschutz

Die Wortgewand GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Angeboten und Leistungen von Kind+Kegel nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den eingesetzten Dienstleistern ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzinformationen der Wortgewand GmbH.

Die für die jeweilige Leistung maßgeblichen Datenschutzinformationen werden dem Kunden bzw. Nutzer in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zur Verfügung gestellt und sind über die Website von Kind+Kegel abrufbar.

Soweit in übermittelten Inhalten personenbezogene Daten enthalten sind (z. B. Ansprechpartner, Abbildungen) und im Rahmen der vereinbarten Veröffentlichung an Medienpartner und weitere Ausspielkanäle nach § 4 weitergegeben werden, geschieht dies nur im dafür erforderlichen Umfang. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen.

 

§ 12 Haftung

Die Wortgewand GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Wortgewand GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Wortgewand GmbH nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere zwingende gesetzliche Ansprüche und Haftungsregelungen unberührt.

Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Materialien, ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich. Diese Verantwortlichkeiten gelten insbesondere für das Vorliegen der erforderlichen Nutzungsrechte und die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Dresden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Wortgewand GmbH / Kind+Kegel

 

 

 

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