Ratgeber
Impfpflicht
PR · 30.01.2020
Impfpflicht
Ab März 2020 soll die Masernimpfung für alle Kinder Pflicht sein, sofern sie Kita oder Schule
besuchen. Auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen sich die Eltern einigen, diese Impfung durchzuführen, denn ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten darf keine Impfung erfolgen. Die Impfpflicht ersetzt die fehlende Zustimmung eines Elternteils nicht. Diese muss im Zweifel vom Familiengericht ersetzt oder die Entscheidung über die Impfung
einem Elternteil übertragen werden. Bei Impfungen wird von Gerichten meist dem Elternteil die Entscheidung übertragen, der sich an die Impf-Empfehlungen der STIKO halten möchte. Liegen beim Kind Allergien oder spezielle Unverträglichkeiten vor, kann aber auch eine andere Entscheidung für das Kind sinnvoller sein. Während es noch denkbar ist, dass einem nicht geimpften Kind der Kita-Besuch versagt wird, bleibt abzuwarten, wie beim Schulbesuch (Schulpflicht!) damit umgegangen wird. Hier wird bei Verstoß gegen die Impfpflicht wohl mit Bußgeldern gearbeitet werden.
Auch Erwachsene, die als Tagesmütter/-väter arbeiten, trifft die Impfpflicht, wenn nicht auf andere Weise eine Immunität nachgewiesen werden kann. Bei Personen, die vor 1970 geboren wurden, wird davon ausgegangen, dass eine Immunität besteht, deshalb entfällt die Impfpflicht.
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