Kaleidoskop

Was die sächsischen Parteien in den Landtags-Wahlkampf einbringen

Maria Grahl (mg) · 03.04.2019

Foto: Qimono

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Im September werden die Sachsen wieder zur Wahlurne gebeten: die Landesregierung wird neu gewählt. Doch welcher Partei soll man seine Stimme geben? Die Entscheidung ist oft gar nicht so leicht zu treffen. Auch, weil es viel Zeit kostet, sich die Wahlprogramme der Parteien im Detail durchzulesen und in allen möglichen Konsequenzen zu durchdenken. Der von der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelte Wahl-O-Mat, ist da schon zu einer gern genutzten und etablierten Entscheidungshilfe geworden.

Da wir von Kind + Kegel wissen, was Familien umtreibt und welche Wünsche sie haben, haben wir an die Parteien, die derzeit in der Landtagsregierung sitzen, einige Fragen geschickt. Unter der großen Frage „Wie wird Ihre Partei Familien in Zukunft unterstützen?“, haben uns alle Parteien geantwortet. Die Inhalte ihres Programms für Familien haben wir hier übersichtlich für euch aufbereitet.

Steuerliche Entlastungen

Plant Ihre Partei weitere/neue steuerliche Entlastungen? Wenn ja, welche?
Planen Sie andere finanzielle Leistungen? Wenn ja, welche?

CDU: Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu unterstützen, ist Ziel unserer Politik und eine der wichtigsten Aufgaben des Staates.

Mit dem von der Großen Koalition in Berlin im Dezember 2018 beschlossenen Familienentlastungsgesetz profitieren vor allem Familien mit kleineren und mittleren Einkommen. Insgesamt werden die Familien in Deutschland damit um jährlich knapp 10 Milliarden Euro entlastet. Ab 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um zehn Euro, für das erste und zweite Kind also auf 204 Euro, für das dritte auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 235 Euro monatlich. Ab 2021 wird es nochmal um weitere 15 Euro steigen. Gleichzeitig wird entsprechend der Kinderfreibetrag erhöht, für 2019 und 2020 um je 192 Euro auf dann 7812 Euro. Der Grundfreibetrag wird ebenfalls erhöht –zunächst um 168 Euro und ein Jahr später auf insgesamt 408 Euro. Schließlich wird durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen.
Vom Familienentlastungsgesetz profitieren rund 17 Millionen Kinder und ihre Familien.

Weiterhin hat der Bundestag am 21. März 2019 ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderarmut verabschiedet. Neben der Erhöhung des Kinderzuschlags (KiZ) sollen Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden. Die Abbruchkante, an der der KiZ-Anspruch schlagartig entfällt, wird abgeschafft. Künftig läuft der KiZ langsam aus. Damit erweitert sich der Berechtigtenkreis.

Eine sächsische Besonderheit und große Errungenschaft ist das Landeserziehungsgeld. Es unterstützt gezielt Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreuen. Im aktuellen Doppelhaushalt wurden die Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Bezug des Landeserziehungsgeldes deutlich angehoben und der Kreis der anspruchsberechtigten Eltern erweitert. Ab dem 3. Kind wird das Landeserziehungsgeld sogar einkommensunabhängig gewährt. Wir wollen dieses Instrument weiter ausbauen, bspw. durch die jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen und mit der Erhöhung der Leistungen nach der Geburt des zweiten Kindes.

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Linke: Leider ist es so, dass die hier nötigen steuerpolitischen Grundsatzentscheidungen nur der Bund treffen kann und darf, auch wenn wir es uns natürlich wünschen, dass die sächsische Staatsregierung über den Bundesrat hier bei dem Thema der Steuerentlastung ihren Einfluss geltend macht. Dazu fehlt der amtierenden CDU-geführten Regierung aber der Wille, gerade wenn es um mehr Steuergerechtigkeit für Familien geht. DIE LINKE im Bundestag wendet sich gegen das besondere Steuerprivileg des Ehegattensplittings. Wir wollen, dass alle Familien gleich gefördert werden, egal, welchen Familienstand die Eltern haben. Das Ehegattensplitting begünstigt einseitig verheiratete oder verpartnerte Paare, völlig unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist also eine Förderung des Rechtsinstituts der „Ehe“ und keine wirkliche Familienförderung. So lebten in Sachsen im Jahr 2017 im Freistaat Sachsen 843.800 verheiratete Paare, davon jedoch nur 274.200 mit Kindern im Haushalt. Die große Mehrheit der verheirateten Paare lebt demnach ohne Kinder. In Haushalten nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehender lebten hingegen 235.700 Kinder, die nicht von der steuerlichen Vergünstigung des Ehegattensplittings profitieren. (Quelle: Landesamt für Statistik https://www.statistik.sachsen.de/html/417.htm ).

Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting umso mehr entlastet, desto höher der Einkommensunterschied zwischen den Eheleuten oder den Verpartnerten ist. Verdienen beide Eheleute dagegen gleich viel, haben sie keinen Vorteil aus dem Splitting. Wenn eine Person, die zuvor über einen Mini- oder Teilzeitjob hinzuverdient hat, diesen für eine besser bezahlte Beschäftigung aufgibt, kann es sogar Einkommenseinbußen für zusammenveranlagte Paare bedeuten. So trägt das Ehegattensplitting maßgeblich dazu bei, dass im Niedriglohnsektor überwiegend Frauen beschäftigt sind und viele Frauen in der Mini- und Teilzeitjobfalle verharren. Statt einer Ausweitung des zur Familienförderung ungeeigneten Ehegattensplittings fordert DIE LINKE dessen Abschaffung. Lediglich ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag soll zwischen verheirateten oder verpartnerten Paaren steuerlich noch übertragbar sein – das entspricht auch der geltenden maximalen steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen zwischen Nichtverheirateten bzw. Nichtverpartnerten. Zur gezielten Förderung von Familien mit Kindern fordert DIE LINKE eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt. Dazu zählt als erster Schritt eine Anhebung des Kindergelds auf 328 Euro. Weiterhin fordert DIE LINKE eine Anhebung der Hartz IV Regelsätze, insbesondere für Haushalte, in denen Kinder leben. Hierzu darf das Kindergeld nicht auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. Das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden statt wie jetzt zu 100 Prozent.

Es muss zudem die Reform des Unterhaltsrechts überarbeitet werden. Derzeit profitieren Alleinerziehende mit auskömmlichem Einkommen von der Reform. Aufgrund der Anrechnung der verschiedenen Leistungen kommt es hingegen bei Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen sogar zu Verschlechterungen ihrer finanziellen Situation durch die neuen Unterhaltsvorschussregelungen. Alleinerziehende im Hartz IV-Bezug bleiben gleich ganz außen vor, da die Leistungen gegengerechnet werden – 50% der Kinder im SGB II Leistungsbezug wachsen bei Alleinerziehenden auf.

Es gilt generell, den Reichtum unserer Gesellschaft gerechter zu verteilen. Laut neuester Statistiken sind etwa 700.000 Menschen allein in Sachsen arm oder von Armut bedroht. Auch eine sächsische Staatsregierung kann daher in Berlin gegenüber dem Bund dafür streiten, dass gut Betuchte stärker zum Gemeinwesen beitragen. Da sind viele Instrumente denkbar – eine wirksame Erbschaftsteuer, eine Vermögenssteuer, eine stärkere Besteuerung höchster Einkommen oder der Wegfall der „Beitragsbemessungsgrenzen“, die bisher dafür sorgen, dass weite Teile der Spitzeneinkommen nicht mit entsprechenden Beiträgen für die Sozialversicherung belegt werden. Wir haben hierzu eine Vielzahl von Maßnahmen mit eigenen parlamentarischen Anträgen und Gesetzentwürfenin den Landtag eingebracht, die auf eine Verbesserung der Situation von Familien abzielen. Darunter fällt eine deutliche  Verbesserung der Leistungen des Landesfamilienpasses. Hier wollen wir nach wie vor erreichen, dass mit einer Erhöhung der Mittel auf eine halbe Million Euro pro Jahr die Zahl der Berechtigten ebenso wie das Angebot der Vergünstigungen deutlich ausgeweitet wird. Auch der Familien-Pass kann eine Maßnahme sein, um gegen Kinderarmut aktiv zu werden und deren Folgen abzumildern, indem er es Familien ermöglicht, kostenfrei oder kostengünstig am kulturellen Leben teilzuhaben. Jedoch ist die Einschränkung auf Familien mit mindestens drei Kindern, einem Kind mit Behinderung oder Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern nicht sinnvoll. Deshalb wollen wir dieses Angebot ausweiten.

Wir haben weiterhin beantragt, dass die Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote für Familien ausgebaut werden, flächendeckend und bedarfsgerecht. Einer Studie zufolge haben viele Familien überhaupt keine Kenntnis über Familienangebote, da die Angebotslandschaft wenig transparent ist. Hier haben wir die Staatsregierung aufgefordert die angekündigte Familiendatenbank endlich einzuführen und dort die Angebote, möglichen Leistungen und Vergünstigungen sowie Ansprechpersonen übersichtlich und für jede und jeden leicht einsehbar darzustellen. Und schließlich haben wir in den Haushaltsverhandlungen eine massive Aufstockung der Gelder für Familien beantragt und zwar in Form einer Pauschale für die Kommunen, die diese Familienleistungen bedarfsgerecht vor Ort zur Verfügung stellen sollen. Wir haben dazu weiterhin in den zurückliegenden Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 beantragt und gefordert, dass die 13 Landkreise und Kreisfreien Städte im Jahr 2019 einen Pauschalbetrag von 13 Millionen Euro bekommen, im Jahr 2020 einen Betrag in Höhe von 18 Millionen. Diese Gelder sollten den Kommunen als Pauschale für Familienleistungen zur Verfügung stehen, um gezielt Familien im eigenen Landkreis bzw. in der eigenen Kreisfreien Stadt zu unterstützen. Denn die Kommunen vor Ort wissen am besten, welchen Bedarf sie haben und wo Angebote entwickelt, ausgebaut oder verändert werden müssen.

Alle unsere Anträge wurden jedoch von regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD im Landtag rundweg abgelehnt. Wir werden mit diesen Forderungen aber nicht locker lassen und immer wieder auf die Verbesserung der Lebenssituation von Familien mit allem immer nötigen Nachdruck pochen.

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SPD: Im Bundestag setzen wir uns für einen Familientarif mit Kinderbonus ein. Jedes Elternteil – egal ob verheiratet oder nicht – soll pro Kind 150 Euro von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern würde mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Auch Alleinerziehende könnten davon profitieren.
Im Freistaat wollen wir Familien entlasten, indem wir die Elternbeiträge bei den Kitas langfristig abschaffen. In einem ersten Schritt haben wir das Kitagesetz geändert, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Elternbeiträge zu senken oder teilweise ganz abzuschaffen.

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AfD: Entsprechende Verbesserungen werden von der AfD derzeit in den Fachausschüssen erörtert. Erklärtes Ziel der AfD ist es, Familien insgesamt deutlich zu entlasten. Die dafür nötigen, finanziellen Mittel müssen an anderer Stelle eingespart werden. Vorstellbar dafür sind Zuwendungen in den Bereichen der so genannten „Asylindustrie“ und der Förderung einseitig und ideologisch arbeitender Vereine und Gesellschaften. Die ausufernde Förderkultur gehört zugunsten der Familienentlastung insgesamt auf den Prüfstand.

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Grüne: Wir wollen Familien stärken und Kinder fördern, indem wir die Familienleistungen auf Bundesebene mit einem Familienbudget grundlegend ändern und u.a. die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erhöhen. Mit einem neuen Kindergeldbonus pro Kind garantieren wir, dass Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende antragsfrei und unbefristet bekommen, was sie zum Leben brauchen. Statt Kindergeld und Kinderfreibeträgen wollen wir in Zukunft eine Kindergrundsicherung. Bereits verheiratete Paare sollen sich entscheiden können, ob für sie das alte Recht mit Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Kindergeld gelten soll oder die geplanten neuen Regelung mit Individualbesteuerung und Familienbudget.

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Was kann die Politik tun, um jedem Kind wenigstens ein zusätzliches Bildungsangebot - unabhängig vom Einkommen der Eltern – zu ermöglichen?

CDU: Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wollen wir verbessern, bspw. indem sie zukünftig pauschal abgerechnet werden können. Das am 21. März 2019 im Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderarmut beinhaltet dahingehend wesentliche Verbesserungen. Unter anderem wird das Schulstarterpaket aufgestockt. Der Eigenanteil bei der gemeinschaftlichen Mittagesverpflegung und der Schülerbeförderung entfällt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes und die allgemeine Lernförderung ist nun auch dann möglich, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.

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Linke: DIE LINKE ist der Auffassung, dass die Schule der Ort sein sollte, an dem für alle Schülerinnen und Schüler ungeachtet der Herkunft und des Einkommens der Eltern die Türen für ihre Zukunft bestmöglich eröffnet werden. Daher müssen Schule personell, materiell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie ein attraktives Angebot für ihre Schülerinnen und Schüler anbieten können, angefangen beim Sport über Musik, kreatives Arbeiten und lebenspraktische Tätigkeiten, wie z.B. Kochen oder Fahrrad reparieren. Wenn Kinder die Möglichkeit haben, in der Schule kostenlos solche Angebote zu nutzen, ist es nicht mehr so ausschlaggebend, ob es sich die Eltern leisten können, ihre Kinder am Nachmittag in den Sportkurs oder zum Musikunterricht zu schicken. Dieser Rolle wird die Schule in Sachsen leider in keiner Weise gerecht. Der Schulalltag ist vielmehr geprägt vom Lehrer*innenmangel, weiten Anfahrtswegen, straffen Lehrplänen, die kaum Zeit und Raum für kreative Angebote lassen. Aber auch neben der Schule gibt es Möglichkeiten, Kinder und Familien gezielt zu fördern - insbesondere diejenigen, die über einen schmalen Geldbeutel verfügen. Dazu zählen die Angebote für Familien im Bereich Bildung, Beratung und Freizeit. Diese wollte DIE LINKE mit einem Antrag im Sächsischen Landtag deutlich ausweiten, damit diese Angebote im gesamten Freistaat dem Bedarf entsprechend zur Verfügung stehen. Die von uns ebenso im Landtag beantragte Aufstockung der Gelder für den Landesfamilienpass würde ebenfalls dazu führen, dass Familien Vergünstigungen bei Eintritten z.B. von Museen oder Zoos erhalten und somit als Familie kostengünstig gemeinsam Ausflüge unternehmen können. Auch diese, die Familien gezielt fördernden sowie Schülerinnen und Schüler beste Bildungschancen bietenden Anträge, Vorstöße und Vorschläge der LINKEN sind im Landtag mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD sowie auch von der AfD abgelehnt worden.

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SPD: Während der letzten fünf Jahre hat sich die SPD für einen Ausbau der Ganztagsangebote eingesetzt. Standen in 2014 nur 22,4 Millionen Euro für zusätzliche Angebote an den Schulen zur Verfügung, sind es 2019 36,7 Millionen Euro. Auch die außerschulischen Lernorte wurden gestärkt, insbesondere die kulturelle Bildung. Die Mittel stiegen von 1,3 Millionen Euro auf 2,8 Millionen Euro. Zudem erhalten die Musikschulen nunmehr 7,6 Millionen Euro als Zuschuss pro Jahr und setzen das Projekt "Jedem Kind ein Instrument" um.

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AfD: Die AfD-Fraktion hat entsprechend gegenfinanzierte Vorschläge im Sächsischen Landtag eingebracht, die allerdings von den Altparteien abgelehnt wurden. Beispielsweise haben wir beantragt, jedem Schüler eine kostenlose und gesunde Mahlzeit am Tag zu finanzieren und den ÖPNV für Kinder und Jugendliche ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Bereits jetzt gibt es zudem über das Internet umfangreiche Programme, die kostenlose und qualitativ gute kostenlose Bildung anbieten. Aufgabe der Lehrerschaft sollte es sein, Eltern darüber umfassend zu informieren. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass in Schulklassen die Unterrichtssprache Deutsch zwingend von allen Schülern beherrscht wird, um Aufmerksamkeit und Unterrichtsniveau zu gewährleisten. Kinder von nichtanerkannten Asylbewerbern müssen in separaten Schulen in ihrer Muttersprache unterrichtet werden, um auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereitet zu werden.

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Grüne: Das Bundes-Bildungs- und Teilhabepaket ist kein Erfolg, viel zu wenig Kinder in Armut profitieren davon. Wir sehen die Notwendigkeit es aufzulösen und stattdessen den Kinderregelsatz zu erhöhen sowie kostenlose Angebote vor Ort direkt und unbürokratisch zu gewähren. Auf Landesebene wollen wir Schüler*innen, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden preisgünstige Mobilität ermöglichen. Sozialhilfe- bzw. ALG-II-Empfänger*innen sollen den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos nutzen können. Alle Kinder sollen mit kostenlosem Schulessen versorgt werden. Um den Zugang zu kulturellen Einrichtungen für Menschen mit geringem Einkommen zu erleichtern, werden wir an bestimmten Tagen einen kostenfreien bzw. kostengünstigen Eintritt zu Museen und Theatern ermöglichen.

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Kita und Schule

Wie werden Sie gegen den Lehrermangel in Sachsen vorgehen?

CDU: Der Freistaat Sachsen befindet sich im bundesweiten Wettbewerb um junge Lehrerinnen und Lehrer. Die Regierungskoalition hat im vergangenen Jahr beschlossen, in den kommenden fünf Jahre 1,7 Milliarden Euro zusätzlich auszugeben, um den Lehrerberuf in Sachsen attraktiver zu gestalten und damit mehr Lehrerinnen und Lehrer für Sachsen zu gewinnen.
Der Etat des Kultusministeriums ist der größte Haushalt aller sächsischen Ministerien. Mehr als die Hälfte des Geldes investiert der Freistaat dabei in das Lehrerpersonal. Grund für die wachsenden Personalausgaben sind zum einen die mit dem Handlungsprogramm verbundenen Einkommenszuwächse beim Lehrerpersonal durch Verbeamtung, Höhergruppierungen, Stellen- und Amtszulagen. Für die gesamten Verbesserungen werden für die Jahre 2019 und 2020 rund 622 Millionen Euro eingeplant. Zum anderen sieht der Kultusetat auch mehr Lehrerstellen vor. Sie steigen von derzeit 30.188 auf 30.300 im kommenden Jahr und auf 30.400 im Jahr 2020.

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Linke: Wir dringen auf eine langfristig orientierte Bedarfsplanung für Lehrkräfte in Sachsen – denn es lässt sich anhand der Geburtenzahlen und des Personalbestandes recht genau abschätzen, wann und wo welcher Bedarf besteht. Wir haben schon frühzeitig im Jahre 2006 (!) im Landtag immer wieder davor gewarnt, dass die CDU-Politik des permanenten Personalabbaus bei den Lehrer*innen einen in der Zukunft unlösbaren Lehrkräftemangel zur Folge haben wird. Dennoch hat die CDU in ihrem kopflosen Kürzungseifer alle diese Warnungen in den Wind geschlagen. Der von der LINKEN ständige aufrecht erhaltene Druck gegen Personalabbau und für mehr Lehrkräfte an den Schulen in Sachsen hat dazu beigetragen, dass inzwischen wieder mehr Personalstellen für Lehrkräfte geschaffen werden. Allerdings lautet die entscheidende Herausforderung nun, diese Stellen zu besetzen. Die Verbeamtung von Lehrkräften sehen wir dabei als ungeeignetes und unwirksames Instrument und Mittel an, um dem Mangel an Lehrkräften schnell und nachhaltig zu begegnen. Mit der Verbeamtung wird eine Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer geschaffen; überdies leiden inzwischen auch Länder, die schon immer Lehrkräfte verbeamtet haben, unter akutem Personalmangel. Die Verbeamtung bringt den Lehrkräften keine Entlastung, trägt also zur Attraktivität der Lehrertätigkeit nichts bei. Ohnehin profitieren von der Verbeamtung nur die Lehrkräfte, die jünger als 42 Jahre sind. Die Altersgrenze benachteiligt den größeren Teil der Lehrerschaft, also gerade all diejenigen, die in den vergangenen Jahren mit hohem persönlichen Engagement bis an die eigene Belastungsgrenze die Bildungsarbeit in den Schulen aufrecht erhalten und den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler abgesichert haben. Und ob verbeamtete Lehrkräfte ausgerechnet in die Regionen gehen, wo der Mangel am größten ist, das dürfte zu bezweifeln sein.

Um dem Lehremangel endlich abzuhelfen, fordert DIE LINKE vom Sächsischen Kultusministerium:
1. eine transparente und fachlich fundierte Bildungsplanung,
2. ein solides Lehrerpersonalentwicklungskonzept auf der Basis einer ausführlichen Analyse des Ist-Standes für den Generationswechsel in den Lehrerzimmern und die Unterrichtsversorgung,
3. eine gerechte Bezahlung für gleichwertige pädagogische Tätigkeit im Rahmen eines landesweiten Tarifvertrages sowie einen Netto-Lohnausgleich für angestellte Lehrkräfte im Vergleich zu Beamten,
4. eine attraktive Einstellungspraxis,
5. einen sechsmonatigen Vorbereitungskurs und anschließend eine berufsbegleitende Fortbildung
für Seiteneinsteiger vom ersten Schultag an,
6. ein tarifliches Altersteilzeitmodell mit u.a. zusätzlichen Anrechnungsstunden für Lehrerinnen und Lehrern ab dem 63. Lebensjahr,
7. eine Weiterentwicklung der Lehrpläne zu Rahmenlehrplänen statt einer unkoordinierten Kürzung der Stundentafel ohne Einbeziehung der Betroffenen;
8. zusätzliche Schulpsychologen.

SPD: Mit der Bildungspolitik der letzten fünf Jahre haben wir nicht nur die schwerwiegenden Fehler der CDU/FDP-Regierung repariert. Wir haben dafür gesorgt, dass die Ausbildung neuer Lehrkräfte kontinuierlich, flächendeckend und endlich bedarfsgerecht erfolgt. Standen in 2010 nur 980 Studienplätze für das Lehramt zur Verfügung, sind es jetzt 2.400.  Wir haben dafür gesorgt, dass der Lehrkräftemangel Schritt für Schritt behoben wird, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gut ausgebildet werden und dass das Elternrecht zur freien Schulwahl gestärkt wird. Zusammen mit den weiteren eingeleiteten Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm 2018 gehen wir davon aus, dass mehr Lehrerinnen und Lehrer in der Fläche zur Absicherung des Unterrichts zur Verfügung stehen werden. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Bildungspolitik nun in den kommenden Jahren tatsächlich der Zukunft zuwenden kann, um eine inhaltliche Weiterentwicklung voran zu bringen.

AfD: Wir haben bereits 2016 (Drs. 6/5135) einen Antrag „Sofortmaßnahmen zur Lehrergewinnung“ vorgelegt, der von allen Parteien abgelehnt wurde. Die Forderung nach besserer Bezahlung und Seiteneinsteigern hat dann die Staatsregierung übernommen. Weiter forderten wir u.a.:

- alle befristeten Arbeitsverträge mit Lehrkräften zu entfristen und außer für DaZ-Lehrer neue  Verträge, sofern von der Lehrkraft gewünscht, nur noch ohne Befristung abzuschließen
- zu ermöglichen, dass Lehrkräfte permanent, ohne Bindung an eine Bewerbungsfrist, in den   Schuldienst eingestellt werden können
- allen Absolventen des Lehramtsstudiums in Sachsen eine Stelle im Vorbereitungsdienst  aktiv anzubieten, um allen Absolventen von sächsischen Hochschulen ein Referendariat in Sachsen zu ermöglichen
- jedem Referendar bereits mit Beginn des Referendariats eine Einstellungszusage in den   Schuldienst zu erteilen, unter der Maßgabe, dass eine Abschlussnote von mindestens 3,49  erreicht wird, wobei denjenigen der Vorrang einzuräumen ist, die ihr erstes Staatsexamen  oder ihren Master in Sachsen abgelegt haben und
- zeitlich befristete Kooperationsvereinbarungen mit privaten Nachhilfeunternehmen zu   schließen, um den Vertretungslehrerpool aufzustocken.

An diesen Maßnahmen halten wir weiter fest.

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Grüne: Wir fordern eine gerechte Bezahlung der Lehrkräfte, gute Arbeitsbedingungen und eine familienfreundliche Personalpolitik. Wir setzen auf zusätzliches Personal zur Unterstützung der Lehrer*innen und auf ein fundiertes Gesundheitsmanagement. Seiteneinsteiger*innen müssen besser qualifiziert und begleitet werden. Die Lehramtsausbildung muss auf hohem quantitativen wie qualitativen Niveau weiterentwickelt werden.

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Planen Sie, den Betreuungsschlüssel in sächsischen Kitas zu verbessern?

CDU: In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Betreuungsschlüssel in mehreren Schritten abgesenkt auf 1:5 in der Krippe und 1:12 im Kindergarten. Das bedeutet 2.000 zusätzliche Fachkräfte, die sich in sächsischen Kindertageseinrichtungen um die Kinder kümmern. Aktuell diskutieren wir weitere Verbesserungen.
Darüber hinaus wurden im Zuge der vom Kultusministerium unter den Eltern, Erziehern und Kita-Leitungen im vergangenen Jahr durchgeführten „Kita-Umfrage“ anerkannte Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erzieherinnen und Erzieher eingeführt. Damit wird den Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeit gegeben, besondere pädagogische Konzepte zu erarbeiten, Kinder individueller zu fördern und neben der besseren Betreuung der Kinder auch die Umsetzung des sächsischen Bildungsplanes sicherzustellen. Gleichzeitig wurden in diesem Zuge 1.350 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen.
Unser Ziel ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung in sächsischen Kindertagesstätten weiter zu verbessern. Hier können auch multiprofessionelle Teams einen wichtigen Beitrag leisten.

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LINKE: Eine hohe Betreuungsquote und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsarbeit für Kinder ist nur durch mehr Investitionszuschüsse vom Freistaat und einen besseren Personalschlüssel möglich. Es soll und muss der Betreuungsschlüssel in den Kitas bis zum Jahre 2024 auf 1:4 in der Krippe, 1:10 im Kindergarten und 1:17 im Hort verbessert werden. Zweitens muss 20 Prozent der Arbeitszeit der Erzieherinnen und Erzieher sowie der der Leiterinnen und Leiter in Kitas für Vor- und Nachbereitungszeit zur Verfügung gestellt, anerkannt und bezahlt werden. Drittens muss die Arbeitsleistung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern mit 4-6 Stunden pro Woche und Fachkraft anerkannt werden. Viertens muss eine attraktive Erzieher-Ausbildung in Sachsen mit einer auskömmlichen Ausbildungsvergütung und ohne Schulgeld eingeführt werden. Fünftens muss die Kita-Betreuung für die Eltern schrittweise kostenfrei ausgestaltet werden.

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SPD: Mit der Bildungspolitik der letzten fünf Jahre haben wir nicht nur die schwerwiegenden Fehler der CDU/FDP-Regierung repariert. Wir haben dafür gesorgt, dass die Ausbildung neuer Lehrkräfte kontinuierlich, flächendeckend und endlich bedarfsgerecht erfolgt. Standen in 2010 nur 980 Studienplätze für das Lehramt zur Verfügung, sind es jetzt 2.400.  Wir haben dafür gesorgt, dass der Lehrkräftemangel Schritt für Schritt behoben wird, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gut ausgebildet werden und dass das Elternrecht zur freien Schulwahl gestärkt wird. Zusammen mit den weiteren eingeleiteten Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm 2018 gehen wir davon aus, dass mehr Lehrerinnen und Lehrer in der Fläche zur Absicherung des Unterrichts zur Verfügung stehen werden. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Bildungspolitik nun in den kommenden Jahren tatsächlich der Zukunft zuwenden kann, um eine inhaltliche Weiterentwicklung voran zu bringen.

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AfD: Ja, wir treten ein für Betreuungsschlüssel, die den Mindeststandards der Europäischen Union entsprechen:
+ bis 1,5 Jahre: 1 Erzieher/in für 3 Kinder (bisher 1:5)
+ bis 3 Jahre: 1 Erzieher/in für 4 Kinder (bisher 1:5)
+ bis Schuleintritt: 1 Erzieher/in für 8 Kinder (bisher 1:12)
+ im Hort: 1 Erzieher/in für 16 Kinder (bisher 0,9:20)
+ eine freigestellte Leiterin auf 100 Kitaplätze
Die benötigte Vor- und Nachbereitungszeit von fünf Stunden pro Woche und Fachkraft soll schrittweise anerkannt und vom Land finanziert werden.

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Grüne: Wir wollen den Betreuungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen spürbar verbessern: auf 1:4 in der Krippe, auf 1:10 im Kindergarten und auf 1:16 im Hort. Für Kindertageseinrichtungen (und Schulen) mit besonderen Problemlagen wollen wir einen "Bildungsbonus" einführen und zusätzliche Stellen und Mittel bereitstellen.

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Können Sie mit Ihrem Programm gewährleisten, dass ausreichend Betreuungsplätze in Kitas zur Verfügung stehen?

CDU: Die Schaffung von ausreichend Betreuungsplätzen ist eine Aufgabe der Kommunen, die der Freistaat unterstützt. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ist überall in Sachsen gewährleistet. Durch eine gute Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen werden wir dies auch zukünftig sicherstellen. Wichtig ist für uns aber auch, nicht nur eine ausreichende Anzahl zu ermöglichen, sondern zugleich die Qualität in den Blick zu nehmen.

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LINKE: Nach Auffassung der LINKEN kommt es vor allem darauf an, die Kitas in Sachsen personell und finanziell deutlich zu stärken. Eine hohe Betreuungsquote und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsarbeit für Kinder ist nur durch mehr Investitionszuschüsse vom Freistaat und einen besseren Personalschlüssel möglich. Wir haben in dieser, wie in den zurückliegenden Wahlperioden auch, eine langfristig orientierte Verbesserung und deutliche Anhebung der personellen Ausstattung der Kitas mit einem eigenen Gesetzentwurf (Drucksache 6/10764) vorgeschlagen und gefordert: Erstens soll und muss der Betreuungsschlüssel in den Kitas bis zum Jahre 2024 auf 1:4 in der Krippe, 1:10 im Kindergarten und 1:17 im Hort verbessert werden. Zweitens muss 20 Prozent der Arbeitszeit der Erzieherinnen und Erzieher sowie der der Leiterinnen und Leiter in Kitas für Vor- und  Nachbereitungszeit zur Verfügung gestellt, anerkannt und bezahlt werden. Drittens muss die Arbeitsleistung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern mit 4-6 Stunden pro Woche und Fachkraft anerkannt werden. Viertens muss eine attraktive Erzieher-Ausbildung in Sachsen mit einer auskömmlichen Ausbildungsvergütung und ohne Schulgeld eingeführt werden. Fünftens muss die Kita-Betreuung für die Eltern schrittweise kostenfrei ausgestaltet werden. Dazu sollten in einem ersten Schritt das Land die Hälfte, die Kommunen 35 Prozent und die Eltern nur noch höchstens 15 Prozent der Kosten für einen Kita-Platz tragen. Bisher müssen die Eltern bis zu 30 Prozent der Kosten für einen Platz im Kindergarten oder im Hort übernehmen. Im Krippenbereich ist der Landeszuschuss marginal, auch das muss geändert werden.

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SPD: Die Bereitstellung der Betreuungsplätze liegt weiterhin in kommunaler Verantwortung. Wir werden auch zukünftig Mittel für die Kommunen bereitstellen, damit bauliche Investitionen getätigt und weitere Kita-Plätze geschaffen werden. Zudem stellen wir durch eine bundesweit einheitlich geregelte und vergütete praxisverbundene Erzieher*in-Ausbildung sowie die Schulgelderstattung sicher, dass der Beruf attraktiver wird, um frühzeitig den erforderlichen Fachkräftebedarf zu decken.

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AfD: Seit dem 01.08.2013 existiert in Deutschland ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Dieses Gesetz schließt Kinder unter 3 Jahren mit ein. Die Praxis zeigt allerdings, dass trotz des Rechts-anspruches dieser nicht vollumfänglich und vor allem nicht zeitnah realisiert wird. Die AfD wird darum diesbezüglich auch weiterhin politischen Druck ausüben

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Grüne: Es ist eine kommunale Pflichtaufgabe, ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot an Kita-Plätzen vorzuhalten. Wir wollen, dass das Land weiterhin in den Kita-Ausbau, in mehr Personal und Qualität investiert.

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Planen Sie Zuschüsse für gesunde Versorgung der Kindergartenkinder und Schüler in den entsprechenden Bildungseinrichtungen?

CDU: Die gesunde Versorgung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen liegt im Besonderen in der Verantwortung der kommunalen Träger der Einrichtungen. Ihnen obliegt es, durch geeignete Anbieter und die Organisation der Versorgung eine ausgewogene und gesunde Ernährung sicherzustellen. Der sächsische Bildungsplan gibt hierfür eine Vielzahl von Handlungsvorschlägen und bezieht die Frage der gesunden Versorgung auch in die tägliche Arbeit am Kind mit ein. Kinder lernen somit spielerisch, was gesunde Ernährung bedeutet, was gesund ist und schmeckt und wie ausgewogene Speisen auch hergestellt werden. In verschiedenen Maßnahmen werden somit Kinder frühzeitig an eine bewusste und gesundheitsfördernde Ernährung herangeführt. Ein gesondertes Förderprogramm oder Zuschüsse über die Landeszuschüsse hinaus sind dabei nicht vorgesehen und würden auch die Individualität der Maßnahmen in der jeweiligen Kindertageseinrichtung konterkarieren.

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LINKE: Wir streiten seit langem dafür, dass der Freistaat das EU-Schulobstprogramm für gesunde Ernährung in den Kindertageseinrichtungen (Drucksache 6/252) nutzt und ausgestaltet. Seit dem Schuljahr 2017/18 gibt es endlich diese Möglichkeit für eine „Extraportion für Gesundheit“ in Sachsens Kitas und Grundschulen. Zukünftig sollten das EU-Schulobstprogramm und weitere Landesförderprogramme für gesunde Ernährung flächendeckend und auch an weiterführenden Schulen in Sachsen ausgebaut werden. Auch haben wir wiederholt im Landtag Vorstöße für ein kostenloses und gesundes Schulessen mit konkreten parlamentarischen Initiativen unternommen (Drucksache 4/7176, Drucksache 4/12531). Es ist unser Ziel, allen Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie allen Schülerinnen und Schülern von Seiten
des Freistaates Sachsen wenigstens einmal täglich eine ernährungsphysiologisch vollwertige Mahlzeit kostenfrei zu gewähren. Dazu soll das Land den Kommunen und Schulträgern die Kosten bis zu einer angemessenen Höhe pro Monat erstatten.

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SPD: Wir werden die Förderung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen fortsetzen. Mit dem neuen "Starke-Familien-Gesetz" werden Familien mit kleinen Einkommen besonders gefördert. Der Eigenanteil der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule fällt weg. So schaffen wir gleiche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder.

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AfD: Die AfD-Fraktion hatte bereits 2016 (Drs. 6/6903) den Antrag „Jedem Schüler endlich eine warme und gesunde Mahlzeit ermöglichen - kostenfreies Schulessen an sächsischen Schulen einführen!“ vorgelegt (siehe oben), der von allen Parteien abgelehnt wurde.  In den Haushaltsverhandlungen im Herbst 2018 hatten wir dazu einen gegenfinanzierten Vorschlag unterbreitet, jedem Grundschüler eine warme Mahlzeit täglich zu gewähren, und dafür 112 Millionen Euro eingeplant. Auch dieser Haushaltsantrag wurde von allen Parteien abgelehnt.
Auch daran halten wir weiter fest.

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Grüne: Wir regen einen Runden Tisch "Gesunde Ernährung an Schulen und Kitas in Sachsen" an, unter Beteiligung der kommunalen Verwaltung, der Institutionen der Gesundheitsförderung, der lokalen Essensanbieter, der Kita-Kinder, Schüler*innen und Eltern. Dabei soll es auch um die Frage gehen, wie der Freistaat natürliches und gesundes Essen in Schulen und Kitas unter Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mehr als bisher fördern kann.

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Wohnen und Leben

Inwiefern werden Sie bezahlbares Wohneigentum für Familien fördern?

CDU: Das Baukindergeld kann seit September 2018 bei der KfW beantragt werden. Pro Kind und Jahr erhalten Eltern zehn Jahre lang 1.200 Euro, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt (bei einem Kind; 15.000 Euro für jedes weitere Kind). Dies gilt für den
Neubau oder Erwerb von Bestandswohnraum im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020.

Mit dem Landesprogramm „Familienwohnen“ unterstützt der Freistaat über die Sächsische Aufbaubank seit 2017 Familien mit Kindern unter 18 Jahren mit einem Darlehen beim Erwerb oder dem Bau von selbstgenutzten Wohneigentum. Mit einem attraktiven Sollzinssatz von 0,75 % p. a. sowie einer Zinsfestschreibung über 25 Jahre bietet dieses Programm besonders attraktive Konditionen.

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LINKE: Wohnen ist auch in Sachsen längst zur sozialen Frage geworden – nicht nur für Familien, aber besonders für sie. Insbesondere kinderreichen und alleinerziehenden Familien fällt es schwer, passend dimensionierten und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das gilt besonders für die Innenstadtlagen der Großstädte, aber das Problem verlagert sich zusehends in Richtung Stadtränder und auch in die Mittelzentren. Die Staatsregierung bleibt dabei weitgehend untätig und lenkt Fördermittel des Bundes sogar falsch, vor allem in Richtung Eigenheimförderung. Unsere wohnungspolitischen Ziele sind klar: Wir wollen keine weiteren Privatisierungen von öffentlichen Wohnungsbeständen und Liegenschaften. Wir stehen für einen Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, mehr finanzielle Mittel für die Soziale Wohnraumförderung von Bund und Land und deren zweckgebundene Verwendung sowie eine Ausweitung des Förderprogramms auf weitere Kommunen.

Nur auf den langjährigen und steten Druck von Mieter*innenverbänden, Mieterinnen und Mietern, den Sozialbürgermeisterinnen der Städte – z.B. Dresdens – wurde von der Staatsregierung überhaupt ein Förderprogramm zum Bau von Sozialwohnungen aufgelegt. DIE LINKE hat diesen politischen Druck von Anfang an maßgeblich aufgebaut und weiter aufrechterhalten. Die Mittel des Förderprogramms werden bisher nur an die beiden Großstädte Leipzig und Dresden ausgereicht. Wir fordern hier, dass alle Kommunen mit  angespannten Wohnungsmärkten auf die Gelder zugreifen können. Außerdem müssen die vom Bund bereit gestellten Mittel für den Sozialen Wohnungsbau endlich auch in Sachsen in voller Höhe für diesen Zweck ausgereicht und damit das Förderprogramm massiv aufgestockt werden. In Dresden werden die Mittel insbesondere von der im Jahr 2017 auf Antrag von LINKEN, Grünen und SPD neu gegründeten städtischen Wohnungsgesellschaft abgerufen. Ein Schwerpunkt bei der Förderung liegt dabei auf großen Wohnungen für kinderreiche Familien. Wir fordern die konsequente Nutzung aller Möglichkeiten, die das Miet- und das Städtebaurecht bieten, vor allem die Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und  Milieuschutzsatzungen, um Mieterinnen und Mieter vor Mietsteigerungen und Verdrängung zu schützen. Auf Bundesebene setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass die „Kosten der Unterkunft“ und das Wohngeld deutlich erhöht werden.

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SPD: Seit dem letzten Jahr fördert der Bund über das Baukindergeld Wohneigentum für Familien. In Sachsen hat die SPD im Einzelplan des Innenministeriums, das für Wohnen verantwortlich ist, ebenfalls Geld für diesen Zweck eingestellt.
Seit Mitte März 2017 besteht für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren die Möglichkeit, Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank zu beantragen, wenn sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten. Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens beläuft sich auf maximal 50.000 Euro je Kind. Das Darlehen hat familienfreundliche Konditionen und gibt jungen Familien finanzielle Planungssicherheit: Der Zinssatz von 0,75 Prozent pro Jahr ist über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben.
Seit Dezember 2018 gibt es eine neue Richtlinie, die speziell Wohneigentum für Familien im ländlichen Raum fördern soll.

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AfD: Der Zuzugsdruck in die deutschen Großstädte und rund um die attraktiven Wirtschaftsräume steigert den Wohnungsbedarf, erhöht die Grundstücksnachfrage und belastet den Immobilienmarkt. Überproportional steigende Nebenkosten begleiten die steigenden Wohnungs-preise in den Zentren, verschärfen die Marktsituation und mindern zugleich das Angebot von preiswertem Wohnraum in bevorzugten Gebieten. Einengende Baubestimmungen, unwirtschaftliche Dämmvorschriften und bürokratische Gestaltungsvorgaben treiben die Immobilienpreise, die Baukosten und die Wohnkosten weiter in die Höhe. Das unmäßige Anheben von Grundsteuer und Grunderwerbssteuer ist ebenfalls kostentreibend, für Bauherren investitionshemmend und schlägt auf die Wohnkosten für Mieter und Eigentümer gleicher-maßen durch.

Weder „Mietpreisbremsen“ noch „Kappungsgrenzen“ bringen Entspannung am Wohnungs-markt. Dies vermögen nur eine große Zahl von Neubauten und eine höhere Eigentumsquote. In Deutschland ist der private Anteil am Wohneigentum weit geringer als im Durchschnitt der europäischen Nationen. Wohneigentum muss vor allem für die Bezieher kleinerer Ein-kommen erschwinglicher werden. Wir wollen Bundesbaugesetze, die um Ballungsgebiete herum eine ausreichende Baulandausweisung auch für die Ballungsgebietszentren  ermöglichen. Diese sind dem Planungshoheitsrecht der betroffenen Umlandgemeinden vorzuziehen.

Wohneigentum schafft Heimatbindung und fördert den Wunsch, das eigene Umfeld zu bewahren und zu erhalten. Wirtschaftlich berechenbare, stabile Eigentums- und Miet-verhältnisse stärken auf Dauer das gesellschaftliche Wohlergehen, fördern den Zusammenhalt der Generationen und können auch der Landflucht entgegenwirken.

Die gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsgesellschaften sind zu stärken. Entlastung bringen auch Eigentumsbeteiligungen in modernen Genossenschafts-formen, mit denen neuer Wohnraum gewonnen und vorhandener Wohnraum modernisiert werden kann. Familiengerechte Wohnformen in Stadtrandlagen und in ländlichen Gebieten können die Zentren entlasten und der großflächigen Entvölkerung und Verarmung auf dem Land entgegenwirken. Voraussetzung dafür ist allerdings eine durchgängig modernisierte und leistungsfähige Infrastruktur.


Kurz zusammengefasst:

- Zuzug durch Migration stoppen, da das den Wohnraum ständig verknappt
- Dämm- u sonst. Energiesparvorschriften überprüfen
- Abschaffung Grundsteuer
- Förderung der Eigentumsquote statt Bau von Sozialwohnungen, insbesondere im ländlichen Raum (was den Ausbau der Infrastruktur zwingend nach sich zieht)

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Grüne: Wir wollen, dass alle Familien wohnen können, wo sie sich wohl fühlen und dass sie bei Familienzuwachs nicht aus ihrem gewohnten Umfeld verdrängt werden. Dafür werden wir in den Großstädten stärker in den sozialen Wohnungsbau investieren. So kann sich die allgemein überhitzte Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen. Zusätzlich fordern wir, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine zu erhöhen, sodass auch Familien mit unteren mittleren Haushaltseinkommen geförderte Wohnungen beziehen können.

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Werden Familienbedürfnisse bei der Stadtplanung berücksichtigt?

CDU: Als Sächsische Union wollen wir familienfreundliche Städte. Die konkrete Stadtplanung ist jedoch Aufgabe der jeweiligen Kommunen. Es ist im Interesse jeder Stadt und jeder Gemeinde selbst, attraktiv und lebenswert für Familien zu sein.

Die Berücksichtigung von Familienbedürfnissen bei der Stadtplanung ist ein weites Feld. Das betrifft die Fragen von bezahlbarem Wohnraum und Bauland, von Kinderbetreuung und Schullandschaft, von medizinischer Versorgung, von Freizeitmöglichkeiten, Sportstätten und kulturellem Angebot und vielem mehr.

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Linke: Das ist sehr wünschenswert, es kommt allerdings ganz darauf an, welche politischen Mehrheiten die Schwerpunkte setzten. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Städte für alle von klein auf lebenswert sind. Dazu zählen ausreichende und attraktive Spielplätze für die kleinen, aber auch für größere Kinder, Parks und Grünflächen, die von Jugendlichen ebenso genutzt werden können, wie für einen Spaziergang mit dem Kinderwagen oder ein Familienpicknick. Wir wollen, dass Mobilität für alle Verkehrsteilnehmerinnen und  Verkehrsteilnehmer gut und sicher funktioniert. Hier gibt es massiven Aufholbedarf im Bereich des Rad- und Fußverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Gerade diese Verkehrsarten spielen eine zentrale Rolle für Kinder und Jugendliche, aber auch für Seniorinnen und Senioren oder Personen, die kein eigenes Auto haben wollen oder finanzieren können. Daher setzen wir uns auf der Landes- und kommunalen Ebene für eine spürbare Förderung dieser Verkehrsarten ein. Wir möchten Leben in den Innenstädten erleichtern, gerade im Interesse der Familien, und wollen die Bevölkerung von Abgasen, Staus oder Flächenkonkurrenz entlasten. Folglich setzen wir uns für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs ein. Wir wollen mehr (Vorrang-)Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger, verkehrsberuhigte Straßen, öffentliche Plätze und Parkanlagen. Wir wünschen uns mehr Stadtmobiliar, insbesondere Sitzmöglichkeiten und Spielgeräte. Autoverkehr muss auf das unverzichtbare Maß reduziert werden. Dazu schlagen wir ein Parkraummanagement vor, das den Pendler- und Einkaufsverkehr möglichst am Stadtrand konzentriert und eine kostengünstige ÖPNV-Anbindung in die Innenstädte bietet.

Wir wollen emissionsarme Logistikkonzepte für die Belieferung von Betrieben und Geschäften entwickeln sowie autofreie und autoreduzierte Quartiere schaffen. Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner an der Gestaltung von Straßenräumen beteiligen und Carsharing unterstützen. Und wir wollen, dass Kinder und Jugendliche unmittelbar in die Planung auch ihrer Städte aktiv einbezogen werden. Dazu gibt es bereits viele positive Erfahrungen und Projekte, die wir ausbauen und Kinder beteiligen wollen. Außerdem setzen wir uns für aktive Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in ihren Kommunen und für die Einführung Kommunaler Kinder- und Jugendbeauftragten, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf die Tagesordnung setzen. Weiterhin entwickeln wir derzeit mit Fachleuten eine Strategie, um neue Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen einzuführen. Noch in dieser Legislaturperiode werden wir unseren Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und für ein Kommunales Jugendmitbestimmungsgesetz im Landtag zur Abstimmung bringen.

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SPD: Die Unterstützung von Familien ist ein Anliegen, das uns quer durch alle Politikfelder besonders wichtig ist. Das beginnt beim Wohnungsbau, wo wir darauf achten, dass ausreichend große Wohnungen für Familien entstehen. Im Bereich des Verkehrs setzen wir uns für die Schaffung von guten Angeboten im ÖPNV genauso ein wir für sichere Fuß- und Radwege für Kinder und Erwachsene. Schließlich unterstützen wir die Kommunen im Land dabei, attraktive Infrastrukturangebote, von Kitas und Schulen bis zu Bibliotheken und Bädern, zu schaffen.

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AfD: Dies ist eine Frage an die Kommunalverwaltungen.

Neu zu schaffende Stadtbezirke müssen nach den neuesten Erkenntnissen der Stadtplanung gestaltet werden. Beim Verdichten und Modernisieren von Stadtbezirken sollen die sozialen, kulturellen, gewerblichen, verkehrstechnischen und ökologischen Belange miteinander verbunden und von Anfang an umfassend geplant werden. Die AfD bekennt sich zur strikten Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Bundesstiftung Baukultur gemäß dem Bericht 2014/15, lehnt jedoch die Energiewende selbst und daher auch die damit verbundenen Empfehlungen ab.

Eine Nachverdichtung von Wohngebieten soll nur solange zulässig sein, bis die Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt beseitigt sind. Ansonsten behält das Vorbeschriebene aber auch bei der geregelten Erweiterung der Städte Gültigkeit. Eine städtebaulich sinnvolle Entlastung der Immobiliennachfrage lässt sich nur durch nachträgliche Verdichtung von locker bebauten Bezirken und durch Aufstocken, Umnutzen und Schließen von Baulücken erreichen. Erst nachrangig ist der Bau neuer Stadtbezirke anzustreben, es sei denn ausreichend Erweiterungsflächen sind vorhanden.

Als wichtiges Hilfsmittel zur Nachverdichtung kann auch die Wiedereinführung der Staffelbauordung dienen. Allerdings muss sie anders als früher in der Nachkriegszeit nun stadtplanerisch optimal ausgestaltet sein, um die Wiederholung alter Bausünden in Gestalt „riesiger Betonklötze“ zu verhindern.“ (Grundsatzprogramm der AfD)

Familienbedürfnisse müssten entsprechend definiert werden, so z. Bsp.
- Ausweisung v. Flächen u Bau von Kindergärten, Schulen, Sport- und Spielplätzen, Parks, Grünflächen, Kulturangebote etc.
- damit korrespondierend familiengerechter Wohnraum (keine Singleappartments)
- Schaffung bzw. Anbindung an Infrastruktur, d.h. Supermärkte etc. und ÖPNV

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Grüne: Wir wollen eine Stadtentwicklung, die die Interessen aller berücksichtigt und Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht. Dazu gehören mehr Platz für Spiel, Sport und Begegnung, Barrierefreiheit, breite Fußwege, sichere Radwege, Verkehrsberuhigung vor Kitas und Schulen sowie in Wohngebieten und viel Grün in der Stadt. Wir wollen, dass Kinder in einem sicheren und positiv gestaltetem Umfeld aufwachsen, damit sie sich selbstständig bewegen können und optimistisch in die Zukunft blicken.

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Familie und Beruf

Thema „familiengerechte Arbeitswelt“ – inwiefern setzen Sie sich für Arbeitszeitmodelle ein, die tatsächlich den Bedürfnissen von Kindern und Eltern entsprechen?

CDU: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der zentralen Herausforderungen in unserer Gesellschaft. Alle Menschen wünschen sich bei Berufstätigkeit ausreichend Zeit für die Familie zu haben. Aufgrund des Fachkräftemangels sind die Unternehmen darauf angewiesen, dass es zu einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt. Deshalb sind in vielen sächsischen Unternehmen flexible Tages- und Wochenarbeitszeiten schon jetzt üblich. Eine große Chance zur weiteren Verbesserung entsteht zweifelsohne durch digitalisierte Prozesse. Sie machen Heimarbeit möglich, weil Videokonferenzen oder Chats beispielsweise einen Termin vor Ort ersetzen können. Dadurch wird die Flexibilität erhöht. Arbeit ist in manchen Bereichen nicht mehr so stark an bestimmte Zeiten gebunden.

Dennoch wird es auch in Zukunft Bereiche geben, die von den Vorteilen der Digitalisierung nicht erfasst werden, etwa im Bereich des Handwerks oder des produzierenden Gewerbes. Hier muss es vor allem darum gehen, dass die Tarif- und Vertragspartner zu Übereinkünften wie Jahresarbeitszeitkonten oder ähnlichen Modellen kommen.

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LINKE: Der Freistaat muss hierbei mit gutem Beispiel vorangehen – vor allem für den Bereich des öffentlichen Dienstes muss mehr für Familienfreundlichkeit getan werden. Der frisch gedruckte Frauenförderplan zeigt leider, dass sich die Anstrengungen der Staatsregierung in Sachen familienfreundliche Arbeitswelt und geschlechtergerechte Aufteilung von Familienaufgaben in Grenzen halten.
Die Eltern in Sachsen wünschen sich familienfreundliche Arbeitszeiten. In keinem Bundesland nehmen so viele Väter Elternzeit – allerdings beschränkt sich diese fast ausschließlich auf zwei Monate. Hier fordern wir die Staatsregierung regelmäßig auf, auch Vätern mehr Möglichkeiten einzuräumen, Auszeiten für die Familie zu nehmen, und Väter zu ermutigen, vorhandene Möglichkeiten auch in Anspruch zu nehmen. Bei der Frage, wer arbeitet in Voll- oder Teilzeit, zeigt sich im öffentlichen Dienst leider das klassische Rollenbild in seiner Reinform. Zu 85% sind Frauen diejenigen, die in Teilzeit arbeiten.
Hier muss der Freistaat als Arbeitgeber mehr dafür tun, dass sich Frauen und Männer die Familienaufgaben besser untereinander aufteilen können. Der Freistaat muss zudem bei der Teilung von Führungspositionen als Vorbild voran gehen – diese Möglichkeit scheint im Freistaat Sachsen noch unbekannt: Gerade einmal 6% der Führungspositionen werden in Teilzeit ausgeübt. Das würde dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Führungskräfte deutlich verbessert werden könnte. Modelle wie das Landeserziehungsgeld lehnen wir ab. Wir setzen uns stattdessen dafür ein, dass es flächendeckend gute Betreuungsplätze gibt, die Eltern gerne für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Lebenswert bedeutet für uns, dass keine Familie in Armut leben muss oder von ihr bedroht wird. Hiervon sind leider vor allem kinderreiche Familien und Alleinerziehende betroffen. Lebenswert bedeutet, dass jedes Kind die gleichen Entfaltungsmöglichkeiten hat. Lebenswert bedeutet auch, dass jeder Lebensentwurf und jede Familienform gleichwertig ist. Dabei ist es völlig egal, ob alleinerziehend, ob kinderreich, egal ob verheiratet oder nicht, egal ob Frau und Frau oder Mann und Mann. Lebenswert bedeutet, Zeit zu haben. Zeit zu haben für die Kinder, für seine Partnerin oder seinen Partner. Zeit zu haben für die Familie. Dazu bedarf es jedoch einer modernen Familienpolitik, die sich von überholten Wertvorstellungen verabschiedet. Vor zehn Jahren waren knapp Dreiviertel der Paare mit Kindern verheiratet, 2014 war es nur noch die Hälfte. Auch der Anteil der Alleinerziehenden ist seit 1996 um ca. zehn Prozent gestiegen. Diesem Trend muss auch die Familienpolitik angepasst werden. Das heißt,  dass Familien besser unterstützt werden müssen. Diese Unterstützung hat eine finanzielle und eine organisatorische Komponente. Das müssen familienfreundliche Arbeitszeiten in Betrieben oder längere und flexible Öffnungszeiten von Kitas sein. Diese sind vor allem für Eltern mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten oder auch Alleinerziehende besonders wichtig.

Außerdem fordern wir, als zusätzlichen Feiertag einen Familienfreitag am ersten Freitag im Juni einzuführen (Parlaments-Drucksache 6/13238). Ein solcher Feiertag wäre ein starkes Signal an die Familien in Sachsen – wobei für uns LINKE Familie nicht ausschließlich Mama, Papa, Kind ist. Nichts ist heutzutage so kostbar wie gemeinsame freie Zeit!

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SPD: Wir wollen das Modell der Familienarbeitszeit einführen. Beide Elternteile können berufstätig sein, aber gleichzeitig auch ihre Wochenstunden reduzieren, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Dabei könnte der Staat Familien beispielsweise mit einem Familiengeld unterstützen. Die immerwährende Erreichbarkeit ist ein Problem. Wir wollen daher ein Recht auf Nichterreichbarkeit einführen. Beschäftigte sollen so vor der dauerhaften Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber geschützt werden. Dies ist umso wichtiger, wenn wir zukünftig einen Anspruch auf mobiles Arbeiten und Homeoffice einführen. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen zeitlich flexibler sein. Dies schafft mehr Spielräume und gibt Zeit in Familie.

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AfD: Den Bedürfnissen unserer Kinder nach individueller Betreuung muss wieder Rechnung getragen werden. Eltern kleiner Kinder ist dafür der gesellschaftliche, finanzielle und arbeitsmarktliche Druck zur doppelten Berufstätigkeit zu nehmen. Wir brauchen eine tatsächliche Wahlfreiheit ohne eine Diskriminierung elterlicher Betreuung. Die aktuelle Familienpolitik in Deutschland wird bestimmt durch das politische Leitbild der voll erwerbstätigen Frau, so dass die Anzahl außerfamiliär betreuter Kleinkinder stetig ansteigt. Die sichere Bindung an eine verlässliche Bezugsperson ist aber die Voraussetzung für eine gesunde psychische Entwicklung kleiner Kinder und bildet die Grundlage für spätere Bindungs- und Beziehungsfähigkeit. Die AfD fordert daher, dass bei unter Dreijährigen eine Betreuung, die Bindung ermöglicht, im Vordergrund steht. Die Krippen-betreuung darf nicht einseitig staatlich bevorzugt werden. Stattdessen sollen die häusliche Erziehung und Fremdbetreuung gleichberechtigt nebeneinander stehen. Eine tatsächliche Wahlfreiheit schließt elterliche und familiennahe Betreuung durch Großeltern, Kinderfrauen und Tagesmütter mit ein, wobei alle Betreuungsformen finanziell realisierbar sein müssen. Die Qualität in Krippen muss sich insbesondere hinsichtlich des Betreuungsschlüssels an international geforderten Standards orientieren.

Berufstätigkeit soll Eltern nicht anhaltend überlasten oder zu Gewissenskonflikten führen. Familie und Beruf sind nur vereinbar, wenn junge Eltern ausreichend Zeit haben, um ihrer Elternrolle und ihrer Erziehungspflicht gerecht zu werden. Daher hält die AfD ein Umdenken in der Arbeitswelt für förderlich. Weder familienbedingte Erwerbspausen noch Teilzeitarbeit sollten sich negativ auf den beruflichen Status und die weitere berufliche Entwicklung auswirken.

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Grüne: Mit einem Aktionsplan Familienzeit wollen wir Eltern entlasten, in ihrem ständigen Spagat zwischen beruflichem Engagement, Kindererziehung und oft auch der Pflege der eigenen Eltern. Auf Bundesebene fordern wir gesetzliche Ansprüche auf berufliche Auszeiten, Garantien für einen Wiedereinstieg und flexible Arbeitszeiten. Auf Landesebene sollen Arbeitgeber besser zu familiengerechten Arbeitszeitmodellen beraten werden. Berufsausbildung und Studium wollen wir in Teilzeit ermöglichen, flexible Kindertagesbetreuung sowie Familienerholungs- und Bildungsmaßnahmen ausbauen. Ein-Eltern-Familien stärken wir mit einem Kompetenzzentrum, das getrennt lebenden Eltern Unterstützung bei der gemeinsamen Erziehung anbietet, Jobcenter-Maßnahmen fördert, die zur jeweiligen Lebenssituation passen, und die Interessenvertretung Alleinerziehender stärkt.

Kategorien: Kaleidoskop , Job und Familie

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