Kaleidoskop

Die neue Bildungsempfehlung

Maria Grahl (mg) · 05.02.2018

Fotolia.com/sakkmesterke-stock.adobe.com

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Emil ist gerade zehn geworden. Er ist ein fröhlicher Junge, der gern Fußball spielt, sich ab und zu mit anderen rauft und in der Musikschule Klavierunterricht erhält. Etwas anderes ist aber auch ein wesentlicher Bestandteil von Emils Alltag: das Lernen. Der Wechsel zur weiterführenden Schule steht an und eigentlich möchte er gern auf das Gymnasium gehen. Auch seine Eltern sehen ihn dort. „Als Emil in die Schule kam, war er der Klassenbeste. Er lernte schnell lesen, konnte schon immer gut rechnen und auch sonst fiel ihm alles leicht zu“, erinnert sich sein Vater. In der zweiten Klasse war es durch die Noten dann auch wirklich messbar: Emil hatte unter allen Jungs das beste Zeugnis. Seine Eltern waren stolz. Viel lernen mussten sie mit ihm nicht. Der weitere Bildungsweg schien damals schon klar zu sein. „Nie hätte ich gedacht, dass wir einmal zittern müssten, ob Emil auf das Gymnasium gehen darf“, sagt seine Mutter heute. Denn das kürzlich  stattgefundene Bildungsgespräch mit Emils Klassenlehrerin sagte etwas anderes. Emil soll an eine Oberschule gehen. Was war passiert?

Frust auf allen Seiten

Kaum hatte Emil sein Super-Zeugnis der zweiten Klasse in der Tasche, wechselte seine Lehrerin, eine ruhige, selbstbewusste Frau, die schon seit 20 Jahren unterrichtet, die Schule. Er bekam eine neue Klassenlehrerin. Und die hatte eine andere Vorstellung von Leistung als ihre Vorgängerin. „Eine Klassenarbeit, die im Schnitt besser ausfällt als 3, war vom Lehrer zu leicht konzipiert“, so ihre Ansage gleich beim ersten Elternabend. Nun gut, dachten sich Emils Eltern. Er ist clever, er wird das schon schaffen. Er schaffte es nicht. Mit der ersten Klassenarbeit in Mathe, kam die erste 3. Dann auch mal eine 4. Selten schaffte er noch eine 2. Einsen gab es in der Klasse so gut wie gar nicht mehr. Aber es war ja noch Zeit. Bis zur Bildungsempfehlung im ersten Halbjahr der vierten Klasse, war es noch ein Jahr hin. Er lernte jetzt mehr, machte zu Hause zusätzliche Übungen und versuchte, durch freiwillige Vorträge seinen Notenschnitt zu verbessern.

„Kaum hatten wir mal ein Erfolgserlebnis, kam wieder eine 4 dazwischen“, so die Mutter. „Das ist vor allem für das Kind äußerst frustrierend und hat nichts mehr mit Spaß am Lernen zu tun.“ Emil geht schon lange nicht mehr gern in die Schule. Er schläft abends schlecht ein und morgens hat er Bauchschmerzen. „Gespräche mit dem Direktor haben leider nichts gebracht“, sagt Emils Vater. „Die Lehrerin agiert in einem normalen Rahmen, wie der Direktor sagt.“

Hoffnung: die „neue“ Bildungsempfehlung

Schicksale wie Emils gibt es einige. Das Sprichwort „Es steht und fällt mit dem Lehrer“ gibt es nicht umsonst. Doch seit genau einem Jahr gibt es für Kinder wie Emil eine Erleichterung: „Die Bildungsempfehlung der Grundschule ist nicht mehr bindend. Sie ist endlich, wie es der Name besagt: eine Empfehlung“, sagt Petra Nikolov, Pressereferentin des Landesamtes für Schule und Bildung Dresden. Eltern eines Mädchens hatten geklagt, da dieses knapp den benötigten Schnitt von 2,0 nicht geschafft hatte – und Recht bekommen. An ein Gymnasium wechseln durfte bis dahin nur, wer in Deutsch, Mathematik und Sachkunde einen Durchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hatte. „Die Bildungsempfehlung richtet sich nach wie vor nach dem Notendurchschnitt“, erklärt Petra Nikolov. „Allerdings haben die Eltern jetzt die Möglichkeit, sich über diese Empfehlung hinweg zu setzen und ihr Kind dennoch an einem Gymnasium anzumelden. Es liegt nun endlich bei den Eltern, welchen Bildungsweg ihr Kind einschlagen soll und nicht mehr bei der Grundschule.“

Das sind eigentlich gute Nachrichten. Besonders für Emil und dessen Eltern. „Der Witz ist, dass wir über diese Möglichkeit im Bildungsberatungsgespräch mit der Klassenlehrerin gar nicht aufgeklärt wurden“, entrüstet sich der Vater. „Wir erfuhren davon von Freunden, die den Weg ein Jahr zuvor einschlagen hatten.“ Emils Familie ist froh über diese neue Regelung. „Sicherlich gibt es auch Kinder, die an einer Oberschule besser aufgehoben sind. Oberschulen sind per se ja auch nichts Schlechtes“, lenkt Emils Mutter ein. „Nur kenne ich doch mein Kind und sehe, wie leicht ihm schulische Dinge eigentlich fallen.“ Auch Emil freut sich, dass der Druck nun irgendwie von ihm abfällt. „Endlich habe ich wieder mehr Zeit für Fußball,“ sagt er nüchtern. Und die Bauchschmerzen haben auch aufgehört.

Kurz & knapp im Überblick

Am 28. Februar 2018 werden die Bildungsempfehlungen offiziell ausgesprochen. Lautet die Empfehlung „Oberschule“, das Kind soll aber ein Gymnasium besuchen, müssen die Eltern nun folgenden Weg einschlagen:

1. Ab dem 28. Februar 2018: Anmeldung am Wunschgymnasium bis zum 7. März.
2. Am Gymnasium findet eine schriftliche Leistungserhebung statt. Die Termine dafür sind der 8. und 13. März 2018.
3. Anschließend (zwischen dem 9. und 20. März) gibt es ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem Leiter des jeweiligen Gymnasiums. Dieses müssen die Eltern zwingend wahrnehmen.
4. Am 24. Mai 2018 werden die Bescheide verschickt.

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Emils Geschichte zeigt, wie aufwühlend der Bildungsweg für die ganze Familie sein kann. Unter Eltern mit einem Viertklässler gibt es kaum ein anderes Thema, als das der weiterführenden Schulen. Kind+Kegel hat sich umgehört und nachgefragt: Wir wollten von unseren Lesern wissen, was sie interessiert. Dabei ist uns aufgefallen, dass sich um das Thema Schule zahlreiche Mythen und Irrtümer ranken. Wir haben diese Fragen Petra Nikolov, der Pressereferentin des Landesamtes für Schule und Bildung Dresden, gezeigt und beantworten lassen. Lest hier die Fakten zu den häufigsten Fragen.

Tags: 2,0 , Bildungsempfehlung , Gymnasium oder Oberschule , Landesamt für Schule und Bildung , Quote , Schule , Schulweg

Kategorien: Kaleidoskop , Ratgeber

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